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Dittli Josef · Ständerat · 2025-12-03

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2025-12-03

Wortprotokoll

Bei dieser Differenz geht es um eine Frage der politischen Führung bei Einsätzen der Armee. Wie viel Handlungsfreiheit gewähren wir als Parlament dem Bundesrat bei bewaffneten Assistenzdiensteinsätzen, die länger als drei Wochen dauern?

Der Antrag des Bundesrates, die Anzahl von 10 auf 18 bewaffnete Armeeangehörige anzuheben, berücksichtigt die praktischen Erfahrungen der Armee, insbesondere bei Ablösungen in anspruchsvollen Auslandeinsätzen wie in Kabul und Kiew. Das hat uns der Chef der Armee in der Kommission dargelegt. Dazu kommt, dass sich die weltweite Sicherheitslage massiv verschlechtert hat. In der Kommission wurde uns erläutert, dass auch im Inland Szenarien denkbar sind, in denen zivile Behörden - etwa bei der Bewachung wichtiger Infrastrukturen oder Botschaften - eine schnelle, bewaffnete Unterstützung benötigen. Das erfordert eine höhere Mannschaftsstärke, ohne dass ein ganzes Bataillon aufgeboten werden muss.

Die Anzahl bei 18 bewaffneten Armeeangehörigen festzulegen, ist zu starr. Wir sollten dem Bundesrat nicht nur das Nötigste, sondern das sinnvoll Mögliche an operativer Freiheit geben. Mit 18 bewaffneten Armeeangehörigen deckt man meines Erachtens die möglichen Bedürfnisse in einer Krise nicht umfassend ab. Der Ständerat hat in seiner ursprünglichen Fassung alle zahlenmässigen Beschränkungen eliminiert, um dem Bundesrat die höchstmögliche Flexibilität zu geben. Ich kann den dahinterstehenden Gedanken, Vertrauen in die Regierung zu setzen, nachvollziehen. Ich weise aber auf einen erheblichen Kompetenzverlust der Bundesversammlung hin, der entsteht, wenn Absatz 3, wie ursprünglich von unserem Rat beschlossen, völlig offengelassen wird. Somit wären gemäss Absatz 2 faktisch Einsätze mit bis zu 2000 bewaffneten Armeeangehörigen ohne vorherige parlamentarische Genehmigung möglich. Wollen wir wirklich so weit gehen? [PAGE 1158]

Der Antrag der Mehrheit stellt einen pragmatischen Mittelweg als Lösung dar. Er ist auch ein Kompromiss gegenüber dem, was der Nationalrat beschlossen hat. Wir erhöhen die Obergrenze der Anzahl von Angehörigen der Armee für bewaffnete Assistenzdienste, die der Bundesrat in alleiniger Kompetenz für mehr als drei Wochen aufbieten kann, von 18 auf[NB]50. Wir verhindern die unbegrenzte Flexibilität des ursprünglichen Ständeratsbeschlusses, indem wir eine klare, auch politisch sinnvolle Obergrenze festlegen. Die Zahl 50 gibt dem Bundesrat deutlich mehr Spielraum für die Deckung von Ablösungen, für dringende Inlandeinsätze bei erhöhter Bedrohungslage oder für kleinere, aber komplexe Auslandeinsätze. Gleichzeitig wahren wir die Kontrollfunktion des Parlamentes. Ein Einsatz, der mehr als 50 Personen benötigt, ist politisch so relevant, dass er weiterhin der Genehmigung durch die Bundesversammlung bedarf.

Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Mehrheit zu folgen.