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Graber Michael · Nationalrat · 2025-12-03

Graber Michael · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-03

Wortprotokoll

Ja, Herr Kollege Candan, der Unterschied zur normalen Jagd ist ja, dass es für den Wolf eine von Behörden eigens ausgestellte Abschussverfügung gibt. Steht es für Sie dann nicht in einem diametralen Widerspruch, dass diese behördliche Verfügung nicht auf dem ganzen Gebiet der Eidgenossenschaft vollzogen werden kann, sondern es territorial einen Raum gibt, in dem man diese in einem rechtsstaatlichen Verfahren erlassene behördliche Verfügung nicht durchsetzen kann? Das ist der fundamentale Unterschied zur gewöhnlichen Jagd. Oder wären Sie umgekehrt bereit, den Wolf als ganzjährig jagdbare Tierart einzustufen? Dann verstünde ich Ihre Ausführungen, dass im Banngebiet nicht geschossen werden darf.

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