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preparatory:AB 365460

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2025-12-03

Wortprotokoll

Ich darf die starke Minderheit der Staatspolitischen Kommission vertreten und Ihnen beliebt machen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt, so der ausformulierte Text, dass vorzeitige Rücktritte von Mitgliedern des Bundesrates vor Ablauf ihrer Amtszeit nur noch aus ausserordentlichen Gründen zulässig sein sollen. Im Zentrum dieser parlamentarischen Initiative steht also die Frage eines geregelten Rücktritts und damit verbunden die Frage, was denn ein Regelfall ist. Was antwortet mir der Initiant, der ehemalige Präsident der Mitte-Partei, wenn ich ihn frage, ob der Rücktritt von Exbundesrätin Viola Amherd im Licht der vorliegenden Initiative zulässig gewesen wäre bzw. wie der Rücktritt hätte begründet werden müssen, damit er als zulässig hätte bezeichnet werden können? Sie sehen an diesem Beispiel,[NB]wie[NB]sofort[NB]die[NB]Diskussion[NB]über die Frage beginnt, was ein geregelter Rücktritt und was kein geregelter Rücktritt wäre.

In der Zweitberatung in der Staatspolitischen Kommission haben wir nur noch eine Seite benötigt, um diese Thematik abzuhandeln. Denn die grosse, epische Diskussion fand berechtigterweise im Ständerat statt. Wenn ich also den Antrag der Minderheit begründen muss, muss ich mich mindestens auch vertieft mit dem Protokoll des Ständerates auseinandersetzen. Das habe ich selbstverständlich gemacht. Aber statt Antworten auf die Frage zu finden, wie sich denn ein geregelter Rücktritt definieren liesse, habe ich vor allem Formulierungen folgender Art gefunden: Müsste man eine Amtszeitbeschränkung einführen? Ist das Wahlverfahren heute richtig? Was für Taktiken sollte man verbieten? Im Weiteren wurden Rücktrittsfragen generell diskutiert. Insgesamt konnte ich aus dieser Auslegeordnung keinen Mehrwert ziehen und keine Motivation gewinnen, um dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

In einer Wortmeldung wurde darauf hingewiesen, dass man am Schluss durchaus sagen könne: Okay, es kann ja Diskussionen über das ganze Wahlverfahren der Bundesräte und über deren Rücktrittsmodalitäten geben. Aber solche Fragen in einer Subkommission und über eine parlamentarische Initiative lösen zu wollen, sei der falsche Weg. Die vier im Bundesrat vertretenen Parteien könnten sich auch über eine Lösung untereinander finden, sie könnten gewisse Regeln miteinander beschliessen und Abmachungen zum Vorgehen bei Rücktritten definieren. Das war auch der Sinn und Geist der Bundesverfassung, in der man diese ganze Führungsfrage der Bundesräte gelöst hatte. Auch in der Geschichte gibt es ja x Auslegeordnungen mit Beispielen von Bundesräten mit einer Amtszeit von dreissig Jahren - vermutlich sogar in guter Umsetzung - und von Bundesräten, die aus gesundheitlichen oder aus anderen Gründen ihren Rücktritt schon sehr viel früher einreichten.

In der gleichen Sitzung der Staatspolitischen Kommission behandelten wir die parlamentarische Initiative Marti Samira 20.451, "Armut ist kein Verbrechen". Diese Initiative wurde im Jahr 2020 eingereicht, und wir haben ihr dann in der Staatspolitischen Kommission nach fünf Jahren keine Folge gegeben und sie damit endgültig begraben. Ich vermute, dass es, würde der vorliegenden parlamentarischen Initiative Folge gegeben, ein ähnliches Dossier gäbe, das man über die Zeit rettete und x-mal nicht abschriebe,[NB]obwohl[NB]man[NB]keine[NB]Gründe[NB]für eine Weiterentwicklung fände.

Kollege Pfister hat ja vorhin erwähnt, es sei der Effizienz geschuldet, dass es nur zwei Sprecher gebe. Und ich mache Ihnen, auch der Effizienz geschuldet, beliebt, diese parlamentarische Initiative heute zu beerdigen und ihr in dem Sinn keine Folge zu geben.

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