Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · 2003-09-22
Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-22
Wortprotokoll
Ich vertrete diesen zusätzlichen Antrag zu Artikel 60, den wir erst kurzfristig gestellt haben. Wir haben gedacht, dass er sich mit der Ablehnung des Antrages Vollmer erledigt hat, aber anscheinend stimmt das nicht.
Es gibt in diesem Bereich einen Spezialfall, den wir nicht beachtet haben und der eigenständig ist. Es kommt ja nicht selten vor, dass die elektronische Abstimmungsanlage ausfällt. Dann wird gemäss Artikel 58 durch Aufstehen oder durch Namensaufruf abgestimmt. Es ist aber nicht mehr klar, unter welchen Voraussetzungen ein Namensaufruf durchgeführt werden kann. Das muss durch eine Ergänzung von Artikel 60 festgeschrieben werden. Ich schlage Ihnen eine Vereinfachung vor, denn wenn die Anlage aussteigt, ist es meistens aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich, noch 30 Unterschriften zu sammeln. Es soll daher neu genügen, dass ein entsprechender Ordnungsantrag gestellt wird. Stimmen 30 Ratsmitglieder zu, so erfolgt der Namensaufruf. Ich denke zum Beispiel an die Schlussabstimmungen am Ende der letzten Session. Sie erinnern sich, wir mussten aufstehen. Da wäre es wohl sinnvoll gewesen, man hätte z. B. beim Steuerpaket bereits auf diese Weise vorgehen können. Es ist keine weltbewegende Frage, aber es geht darum, dass wir hier eine unkomplizierte Lösung haben.