Vollmer Peter · Nationalrat · 2003-09-22
Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-22
Wortprotokoll
Ich melde mich jetzt nochmals zu Wort, um ganz deutlich zu machen, dass das, was Frau Vermot vorschlägt, völlig unabhängig von dem Anliegen ist, das ich vorhin eingebracht habe, obwohl es auf den ersten Blick nicht so aussieht. Ich möchte Sie einfach auf den Kern dieses Antrages aufmerksam machen.
Es ist im Geschäftsreglement nämlich effektiv nicht geregelt, was passiert, wenn die elektronische Anlage ausfällt. Die heutige Praxis ist nämlich folgende: Wenn die elektronische Anlage ausfällt, machen wir eigentlich ganz normale Abstimmungen mit Aufstehen, obwohl das neue Reglement vorsieht, dass die Gesamtabstimmungen, die Schlussabstimmungen unter Namensaufruf erfolgen müssen. Fällt die Abstimmungsanlage aus, so würde das bedeuten, dass wir beispielsweise bei den Schlussabstimmungen den ganzen Freitagmorgen die Namen herunterlesen müssten, und das kann ja nicht das sein, was wir wollen. Wenn die Anlage also ausfällt, kann man im Bedarfsfall sagen, dass wir diese Abstimmung mit Namen ausgezählt haben wollen, dann kann man das per Ordnungsantrag verlangen, und bei den übrigen Abstimmungen muss man es nicht tun.
Wenn Sie dem Einzelantrag Vermot nicht zustimmen, müssten wir nämlich in Zukunft bei diesen Schluss- und Gesamtabstimmungen, sollten wir keine Anlage haben, immer alles mit Namensaufruf durch die Generalsekretärin regeln. In diesem Sinne erleichtert der Antrag Vermot also das Prozedere. Er schafft aber auch eine Klärung, weil die Regelung heute nämlich nicht konsequent und eigentlich nicht buchstabengemäss umgesetzt wird. Wenn wir jetzt schon ein neues Reglement schaffen, sollten wir das auch präzis festhalten. Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag Vermot zuzustimmen. Der Fall, dass wir formelle Namensabstimmungen ohne Elektronik durchführen müssen, wird ja, wie wir jetzt aus Erfahrung wissen, nicht selten eintreten. Für diesen Fall brauchen wir hier also diese Regelung.
Ich bitte Sie, dem Antrag Vermot zuzustimmen.