Regazzi Fabio · Ständerat · 2025-12-04
Regazzi Fabio · Ständerat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-04
Wortprotokoll
Aus thematischer Sicht hätte die betreffende Motion auch im Rahmen der für die letzte Woche vorgesehenen ausserordentlichen Session "Stärkung Werkplatz Schweiz und Kaufkrafterhalt / Arbeitsplätze und wirtschaftliche Rahmenbedingungen" behandelt werden können. [PAGE 1195] In der Sache ändert dies jedoch ohnehin nicht viel; so können wir diese locker heute behandeln.
Mit meiner Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, das Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (UEG) so zu ändern, dass die Federführung nach Artikel 5 UEG sowie nach Artikel 111 Absatz 4 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung für die zu erstellenden Regulierungskostenschätzungen künftig beim Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) liegt.
Avec cette motion, je veux étendre et renforcer la liberté d'entreprise afin que les PME puissent développer leur potentiel sur un marché libre.
In der Schweiz könnten Bürokratiekosten von über 30 Milliarden Franken pro Jahr vermieden werden, wenn die Behörden ihre Prozesse effizienter und digitaler ausgestalten würden. Eine Entbürokratisierung würde gemäss einer Studie von BSS Basel und des Ifo-Institutes Arbeitskapazitäten von über 55 Vollzeitstellen für produktive Tätigkeiten freisetzen. Bekanntlich haben wir einen Fachkräftemangel. Die Regulierungskosten insgesamt betragen rund 80 Milliarden Franken. Die Belastung für Unternehmen und auch für die Landwirtschaftsbetriebe muss jetzt abgebaut werden, damit diese weiterhin im Hochlohnland Schweiz produzieren können.
Die Grundlagen dazu haben wir im Unternehmensentlastungsgesetz bereits gelegt. Gemäss Artikel 5 Absatz 4 sind heute die verantwortlichen Einheiten zuständig. Sie aktualisieren die Ergebnisse der Regulierungskostenschätzung im Verlauf des Rechtsetzungsprozesses. Sie melden die Ergebnisse der Aktualisierungen der Stelle, die für das Monitoring der Belastung durch Regulierungskosten verantwortlich ist. Diese verantwortlichen Einheiten sind selbst betroffen und damit nicht neutral.
Mit meiner Motion will ich die Hoheit über diesen Prozess und die Verantwortung dem WBF übertragen. Damit ermöglichen wir zumindest innerhalb der Verwaltung eine gewisse Unabhängigkeit und eine verstärkte Kontrolle. Konkret möchte ich das an zwei Beispielen aus dem Finanzbereich aufzeigen. Die beiden Beispiele illustrieren gut den Zielkonflikt der Verwaltung.
Erstes Beispiel, Basel III final: Die Kosten für die Realwirtschaft wurden in der Regulierungskostenschätzung vom Juli 2022 nicht ermittelt. Die Kosten dürften weitgehend auf die Banken entfallen. Die gesamtwirtschaftlichen Initialkosten werden auf 800 bis 900 Millionen Franken beziffert. Zu den Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft steht nichts. Es wird lediglich gesagt, der gesellschaftliche Nutzen der Vorlage bestehe in einer erhöhten Finanzstabilität.
Zweites Beispiel, laufende Too-big-to-fail-Vernehmlassung zur Eigenkapitalunterlegung ausländischer Tochtergesellschaften: Hier geht der Bundesrat ebenfalls nicht auf die Kosten für die Realwirtschaft ein. Weder der erläuternde Bericht noch das Gutachten des BSS Volkswirtschaftliche Beratung enthält eine fundierte ökonomische Analyse der Auswirkungen höherer Eigenkapitalanforderungen auf die Wirtschaft. In einem Meinungsartikel vertritt Professor Janssen sogar die Position, dass es sich hier um ein politisch motiviertes Gutachten handle. Würden wir die Verantwortung dem WBF übertragen, würden das auch die Spezialistinnen und Spezialisten umfassender und kritischer anschauen. Dafür ist aber eine gewisse Unabhängigkeit notwendig. [GZ]
Deshalb bitte ich Sie, der Motion zuzustimmen.