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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2003-09-22

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2003-09-22

Wortprotokoll

Für einmal kann ich mich Frau Hubmann nicht anschliessen. Ich bitte Sie, mit der Mehrheit für die Belassung dieses Artikels zu stimmen, und zwar aus folgenden Gründen: Wir haben bereits in der Kommission darüber gesprochen und festgestellt, dass der Antrag Hubmann möglicherweise auch deshalb gestellt worden ist, weil bei der Antragstellerin die klare Unterscheidung zwischen Dienstverweigerung und Dienstversäumnis nicht gemacht wird und weil der Unterschied in der mentalen Situation nicht beachtet worden ist.

Es ist so, dass Artikel 81 Absatz 1 die Dienstverweigerung aufs Korn nimmt. Dienstverweigerung heisst grundsätzlich, dass man nicht bereit ist, Militärdienst zu leisten. Artikel 82 [PAGE 1408] hat dann aber das Dienstversäumnis im Blick. Dienstversäumnis heisst eben, dass man eine gewisse Militärdienstleistung - aus möglicherweise subjektiven momentanen Gründen - nicht leisten kann, nicht leisten mag, dass man aber nicht grundsätzlich den Dienst in der Armee, den Dienst mit der Waffe verweigert. Das ist der Unterschied zwischen diesen beiden Artikeln. Wer diesen Unterschied wahrnimmt, der kann eben durchaus verstehen, dass diese beiden Artikel unterschiedliche Strafdrohungen umfassen.

Frau Hubmann hat als Sprecherin der Minderheit auch argumentiert, dass die Dienstverweigerung wegfallen könnte und dass nur noch Artikel 82, das Dienstversäumnis, beibehalten werden müsste. Sie hat auch damit argumentiert, dass man damit sehr viele junge Leute nicht kriminalisieren würde. Das hat einen guten Hintergrund, aber man muss natürlich wissen, dass für all jene, die aus Gewissensgründen keinen Dienst in der Armee leisten können und nicht leisten wollen, die Möglichkeit des Zivildienstes besteht. Nach meinen Informationen ist es so, dass in über 90 Prozent aller Fälle, in denen jemand aus Gewissensgründen keinen Dienst leisten möchte, auch die entsprechende Dispensation ausgesprochen wird und anstelle des Militärdienstes Zivildienst geleistet werden kann. Auch dort sind also die Möglichkeiten gegeben, sind die Mittel vorhanden. Aus diesen Gründen geht der Antrag der Minderheit etwas ins Leere.

Ich bitte Sie daher namens unserer Fraktion, beim Entwurf des Bundesrates, dem der Ständerat ebenfalls gefolgt ist, zu bleiben.