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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2003-09-22

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2003-09-22

Wortprotokoll

Ich hätte mich bei diesem Artikel nicht gemeldet, wenn ich nicht gesehen hätte, dass beide Berichterstatter der Minderheit angehören. Ich denke, es ist vielleicht doch gut, wenn man noch einige Argumente der Mehrheit hier ausbreiten kann.

Wir sind im Disziplinarstrafrecht. Es ist zu Recht gesagt worden: Keine Strafe ohne einen entsprechenden Straftatbestand. Ich möchte aber diese rechtlichen und rechtstheoretischen Überlegungen nicht vertiefen, sondern möchte Sie einfach fragen: Ist es denn nicht eine absolute Selbstverständlichkeit, dass Männer in Uniform - auch Frauen in Uniform - diese beiden Vorgaben, die in Literae b und c gemacht werden, einhalten müssen? Es ist aus meiner Sicht keine Doppelspurigkeit, wie Herr de Dardel gemeint hat, sondern es ist wahrscheinlich auch im Hinblick auf gewisse Vorfälle in den letzten Jahren eine Notwendigkeit, diese beiden Aspekte bei den Disziplinarfehlern in diesen Artikel 180 hineinzunehmen. Wenn gesagt wird, es sei ein Gummiparagraph, dann muss ich darauf hinweisen, dass wir in unserer Rechtsordnung viele derartige unbestimmte Begriffe haben, die dann in der Praxis konkretisiert werden müssen. Wenn weiter gesagt wird, dass die entsprechenden Tatbestände bereits in Litera a enthalten seien, dann darf man doch darauf hinweisen, dass es auch im Strafrecht immer wieder Fälle gibt, wo man ganz konkrete Detailfragen herausnimmt und speziell regelt. Das scheint mir hier ein richtiger und ein notwendiger Fall zu sein.

Die Bestimmungen in den Buchstaben b und c sind zwar Selbstverständlichkeiten. Aber auch Selbstverständlichkeiten kann man in Vorschriften, z. B. in einer Polizeiverordnung oder einer Disziplinarverordnung für Polizisten, festhalten. Beim Militär, bei militärisch Uniformierten, ist es, glaube ich, dasselbe. Die Absicht wird auch von der Minderheit nicht bestritten. Es sind rechtstheoretische Bedenken, die angeführt werden; sie wiegen aber meines Erachtens nicht so schwer.

Ich beantrage Ihnen, mit der Minderheit für die Fassung des Bundesrates und des Ständerates zu stimmen.

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