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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-12-08

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-12-08

Wortprotokoll

Aufgrund eines Einstellungsfehlers in der Veranlagungssoftware konnte die kantonale Steuerverwaltung Genf für rund 60 Unternehmen, die in den vorangegangenen Steuerperioden noch nicht definitiv veranlagt worden waren, keine provisorischen Rechnungen gemäss Artikel 162 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer ausstellen. Dieser technische Fehler konnte mittlerweile behoben werden, sodass nun ordnungsgemäss provisorische Rechnungen ausgestellt werden können.

Der Gesetzgeber hat die Finanzaufsicht über die direkte Bundessteuer den 26 kantonalen Finanzkontrollen übertragen. Sie sind gehalten, jährlich die Ordnungs- und Rechtmässigkeit der Erhebung der direkten Bundessteuer und der Ablieferung des Bundesanteils zu prüfen und der Eidgenössischen Steuerverwaltung sowie der Eidgenössischen Finanzkontrolle darüber Bericht zu erstatten. Als Oberaufsicht hat die Eidgenössische Steuerverwaltung hierzu eine Richtlinie sowie ein verbindliches Prüfraster zuhanden der kantonalen Finanzkontrollen erlassen. Der erwähnte Softwarefehler wurde von der kantonalen Finanzkontrolle nicht festgestellt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung ist derzeit daran, die Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzkontrollen zu intensivieren, und prüft übergeordnet, gemeinsam mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung, weitergehende Massnahmen im Bereich der Rechnungsstellung für die direkte Bundessteuer.

Was die finanziellen Auswirkungen anbelangt, so steht der sogenannte Vergütungszins im Vordergrund. Dieser ist geschuldet, wenn Steuerpflichtige höhere Vorauszahlungen machen, als ihnen in Rechnung gestellt wurden. In welchem Ausmass dies tatsächlich erfolgte, kann erst bei der Erstellung der definitiven Veranlagung berechnet werden. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Zinssatz für die Vergütungen tief ist: Für die primär betroffenen Kalenderjahre 2019 bis 2023 lag er bei 0,00 Prozent, für 2024 bei 1,25 Prozent und für 2025 bei 0,75 Prozent.

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