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Schmid Samuel · Bundesrat · 2003-09-22

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2003-09-22

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, den Antrag Baumann J. Alexander abzulehnen. Wenn Sie zum einen schon das Prinzip der Disziplinarbusse streichen würden, müsste dann auch eine Reihe anderer Artikel, mindestens auch der folgende Artikel 189, gestrichen werden. Aber auch ohne diesen vielleicht formellen Mangel des Antrages ist er nach meinem Dafürhalten nicht gerechtfertigt, und das ist der Grund meines Antrages.

Herr Baumann, Sie wollen den Truppenkommandanten ein Recht nicht zugestehen, das jeder Fussballschiedsrichter jeden Sonntag ausübt. Jede gelbe oder rote Karte kostet etwas, und zwar absolut nach fixem Tarif. Hier wird entsprechend der modernen Strafordnung eine Geldbusse eingeführt. Sie wissen, dass der einfache Arrest abgeschafft wird, dass hier die Möglichkeit einer Geldbusse eingeführt und als Mittel den Truppenkommandanten in die Hand gegeben wird. Selbstverständlich wird er die persönlichen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen haben. Das ist im Übrigen bei jeder richterlichen Tätigkeit so. Und er wird den ganzen Sachverhalt zu würdigen haben und nicht einfach schematisch Bussen ausfällen können.

Vor diesem Hintergrund entspricht dieser Entwurf einer modernen Strafordnung, ist auch im bürgerlichen Strafrecht absolut gang und gäbe. Eine Busse gibt es im Übrigen schon heute, aber aufseiten der Militäradministration. Schliesslich erscheint es dem Bundesrat und auch der Mehrheit der Kommission als adäquates Mittel, das zwischen Verweis und Arreststrafe steht, eben für mittelschwere Disziplinarvergehen, beispielsweise für Vergehen im Bereich des Strassenverkehrsgesetzes, wo bis heute in der Regel einfache Arreststrafen ausgesprochen wurden, aber inskünftig ja wohl kaum in jedem Fall eine scharfe Arreststrafe auszusprechen ist.

Deshalb fürchte ich nicht um die Vernunft unserer Kommandanten, die dieses Mittel anwenden und auch in der Lage sein werden, situationsadäquat eine Strafe zu fällen. Für den Soldaten selber gehört es zum Alltag, dass er vor diesem Strafrahmen agiert. Denn im zivilen Strafrecht ist es eine absolute Alltäglichkeit.

Deshalb bitte ich Sie, auch hier diese Möglichkeit einzuführen und den Antrag Baumann J. Alexander abzulehnen.