Zopfi Mathias · Ständerat · 2025-12-08
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2025-12-08
Wortprotokoll
Wir befinden uns im Endspurt einer Vorlage, die schon seit längerer Zeit in den Räten unterwegs ist. Unser Rat trat vor zwei Jahren auf diese Vorlage ein und verabschiedete sie damals ohne Änderung. Der Nationalrat beschloss dann im Februar 2024, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Am 16.[NB]September 2024 beschloss unser Rat wiederum, die Rückweisung nicht zu unterstützen. Ich legte damals, also am 16.[NB]September 2024, ausführlich dar, weshalb die Kommission die Rückweisung ablehnt. Ihre SPK vertrat die Auffassung, dass die notwendigen verfassungsmässigen Grundlagen für diese Vorlage vorhanden sind - soweit es sich um den Vollzug von Bundesrecht handelt, unabhängig davon, ob die Zuständigkeit dafür beim Bund, den Kantonen, Gemeinden oder anderen liegt. Es besteht also eine Verfassungsgrundlage für den Adressdienst, den wir mit dieser Vorlage schaffen. Ich verweise auf das damalige Votum. Sie folgten dieser Argumentation klar mit 31 zu 11 Stimmen. Der Nationalrat schloss sich daraufhin am 13.[NB]März 2025 an und verzichtete in der zweiten Runde auf die Rückweisung. Dieser Beschluss fiel mit 99 zu 96 Stimmen. In der Folge beriet der Nationalrat dann die Vorlage das erste Mal im Detail.
Es gibt nun zwei Differenzen zwischen den Räten, und auf diese werde ich, wie der Präsident erwähnt hat, noch eingehen.
Erwähnenswert ist vorab, dass die SPK des Ständerates auf zwei weitere Punkte zurückkommen wollte. So wollte die Mehrheit der SPK explizit in das Gesetz schreiben, dass der Adressdienst nur für den Vollzug von Bundesrecht genutzt werden darf. Weiter wollte die Kommissionsmehrheit nicht vom nationalen Adressdienst, sondern vom Bundesadressdienst sprechen - dies mit Blick darauf, dass die dritte staatliche Ebene nach der kommunalen und kantonalen in der Schweiz üblicherweise nicht als nationale, sondern als föderale oder eben bundesstaatliche Ebene bezeichnet wird. Diese beiden zugegebenermassen spät eingereichten Anträge waren damit begründet, dass der Ständerat bzw. die SPK die Vorlage letztmals im Dezember 2023 im Detail behandeln konnte. Seither ging es aus Sicht des Ständerates nur noch um die Frage, ob zurückgewiesen werden soll oder nicht. Für beide Anträge hätte jedoch die SPK des Nationalrates dem Rückkommen zustimmen müssen. Nachdem sie dies verweigert hat, sind die beiden Anträge heute nicht Bestandteil der Fahne. Dies scheint jedoch verschmerzbar zu sein, ging es bei beiden Anträgen doch eher um gesetzgeberische Hygiene als darum, das wichtige und nützliche Instrument des Adressdienstes verhindern zu wollen.
Die Qualität der Adressdaten ist nämlich zentral, damit die Partner des nationalen Adressdienstes ihre Aufgaben effizient wahrnehmen können. Die Grundlage bzw. die Ausgangslage in Bezug auf die Verfassungsmässigkeit hat sich damit nicht geändert, unabhängig davon, was wir ins Gesetz schreiben. Ich erlaube mir zum Schluss noch den Hinweis, dass mit diesem Gesetz - unabhängig davon, wie Sie heute die beiden Differenzen entscheiden - für alle beteiligten Partner eine enorme Erleichterung der Arbeit befördert werden kann.
In diesem Sinne, im Hinblick auf die Schlussabstimmung, wo wir nicht mehr zu sprechen pflegen, mache ich Ihnen bereits jetzt diese Vorlage nochmals beliebt.