Zopfi Mathias · Ständerat · 2025-12-08
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2025-12-08
Wortprotokoll
Da dies die einzige Abstimmung zu dieser Vorlage ist, spreche ich etwas langsamer als zuvor, damit Sie mir gut folgen können. Wie gesagt, gibt es hier eine Minderheit, die vom Sprechenden selbst angeführt wird.
Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe b regelt, wer von der Gebührenpflicht des nationalen Adressdienstes befreit werden soll. Der Nationalrat hat die für die Führung der Einwohnerdienste zuständigen öffentlichen Körperschaften von der Gebührenpflicht ausgenommen. Wenn also in einem Kanton die Gemeinde den Einwohnerdienst führt, muss gemäss dem Beschluss des Nationalrates die gesamte Gemeinde für die Nutzung des Dienstes keine Gebühr entrichten. Wenn in einem Kanton gemäss kantonalem Recht der Kanton den Einwohnerdienst führt, gilt die Gebührenbefreiung jeweils für den gesamten Kanton, also für die gesamte kantonale Verwaltung.
Die Mehrheit der Kommission hält an der Fassung des Ständerates fest. Von der Gebühr befreit werden sollen lediglich die Einwohnerdienste der öffentlichen Körperschaften selbst, unabhängig davon, ob sie beim Kanton angesiedelt sind, dann handelt es sich um den Einwohnerdienst des Kantons, oder ob diese Aufgabe den Gemeinden obliegt, dann handelt es sich um den Einwohnerdienst der Gemeinde. Die Mehrheit begründet dies insbesondere damit, dass die Finanzierung des nationalen Adressdienstes über die Gebühren erfolgt. Würde man jeweils den gesamten Kanton oder die gesamte Gemeinde davon ausnehmen, wäre die Befreiung sehr weitreichend. In 23 Kantonen wären die Gemeinden dann vollständig von der Gebühr befreit; dies beträfe die Kantone, in denen die Gemeinden den Einwohnerdienst führen. Umgekehrt wären in den übrigen Kantonen die kantonalen Behörden gebührenbefreit. Nach Ansicht der Mehrheit würde das die Finanzierung infrage stellen.
Die Mehrheit ist zudem der Ansicht, dass die Aufwendungen der Einwohnerkontrollen erheblich sinken würden, wenn der nationale Adressdienst als Instrument eingeführt werden könnte. Weniger Anfragen, etwa von Krankenkassen, müssten manuell bearbeitet werden. Aus diesem Grund sollte[NB]die[NB]Gebührenbefreiung nach Ansicht der Mehrheit begrenzt sein, zumal die Gemeinden bereits durch das System Effizienzgewinne erzielen könnten.
Da die Minderheit, bestehend aus Kollege Schwander und mir, voraussichtlich nicht separat vertreten wird, möchte ich unsere Position kurz erläutern. Wir sind der Ansicht, dass dem Beschluss des Nationalrates zu folgen ist und dass die Gemeinden sowie in den Fällen, in denen der Kanton zuständig ist, die Kantone vollständig zu befreien sind. Gemäss unserer Minderheit macht es keinen Sinn, einerseits die Daten von den Einwohnerdiensten liefern und pflegen zu lassen, also die Qualität des Adressdienstes massgeblich durch die Gemeinden sicherzustellen, und andererseits, sozusagen eine Bürotür weiter, eine andere Verwaltungsabteilung für die Abfragen bezahlen zu lassen. Wer mit der einen Hand liefert, sollte mit der anderen Hand gebührenfrei empfangen dürfen.
Nun kehre ich elegant und knapp zu meiner Aufgabe als Berichterstatter zurück und damit zum Antrag der Mehrheit, die Ihnen Festhalten beantragt.