Lexipedia

Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-09-24

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-09-24

Wortprotokoll

Dass wir hier Vergangenheitsbewältigung betreiben, dürfte allen klar sein. Umso mehr finde ich, dass so scharfe Vorwürfe in der heutigen Situation nicht am Platz sind.

Herr Grobet sagt mir, dass ich vielleicht nicht auf dem Laufenden sei. Ich bin aber überzeugt, dass er darüber informiert ist, dass im Nachgang zu diesem Konzessionsentscheid vom Verwaltungsrat eine Untersuchung beim Casino der Stadt Genf eingeleitet wurde: eine Untersuchung zum Betrieb und zur Führung des ehemaligen Genfer Kursaals. Die Schlussfolgerungen dieser Untersuchung waren verheerend. Nachher hat sogar das Stadtparlament eine Kommission mit der Überprüfung des Casino-Dossiers beauftragt. Die Resultate führten zu einem ähnlichen Schluss wie eben auch das vom Verwaltungsrat in Auftrag gegebene Audit. Insofern glaube ich, Herr Grobet, sind diese Vorwürfe fehl am Platz.

Zur Sache selber: Die Eidgenössische Spielbankenkommission führt eine aktuelle Liste der an den Casinos wirtschaftlich Beteiligten. Insofern sind auch die gewünschten Informationen frei zugänglich. Ich verweise im Übrigen auf die Ausführungen, die ich bereits zur Interpellation Berberat gemacht habe.

Dann möchte ich noch kurz auf das Casino de Meyrin zu sprechen kommen. Es ist richtig, dass es grösstenteils von ausländischen Investoren getragen wird. Eine schweizerische Mehrheitsbeteiligung am Kapital einer Spielbank war nie ein gesetzliches Kriterium für die Erteilung einer Konzession. Das Gesetz wurde vom Parlament gemacht. Der Bundesrat hat dann diesen Aspekt bei der Beurteilung der Casino-Projekte und der Vergabe der Konzessionen nicht als ausschlaggebenden Punkt einbezogen. Es gibt genügend gesetzliche Kriterien, die vom Bundesrat zu berücksichtigen waren: eine einwandfreie Geschäftsführung, die Herkunft der Gelder, die Finanzierung und die Rentabilität, die Unabhängigkeit, das Sozialkonzept, der volkswirtschaftliche Nutzen, das Sicherheitskonzept und das Qualitätsmanagement. Das hat bei der Konzessionsvergabe ganz klar für das Projekt des Casino de Meyrin gesprochen. Es hat in der Beurteilung viel besser abgeschnitten als jenes von Genf.

Dass im Laufe des Konzessionsverfahrens eine neue Investorengruppe dazustiess, hat nichts daran geändert. Die neuen Geldgeber erfüllen die strengen Auflagen der Spielbankengesetzgebung genauso, wie es das ursprüngliche Aktionariat tat. Der Bundesrat hat lediglich dem eindeutig besseren Projekt den Vorzug gegeben. Betreffend den Zwischenbericht der Spielbankenkommission, den der Bundesrat erwartet, habe ich bereits bei der Interpellation Berberat Erläuterungen gemacht.