Lexipedia

Rösti Albert · Bundesrat · 2025-12-09

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-12-09

Wortprotokoll

Es wurde bereits von der Berichterstatterin gesagt: Die eidgenössischen Räte haben den Bundesrat mit Artikel 2 Absatz 1 des Strassenverkehrsgesetzes ermächtigt, gewisse Strassen für den allgemeinen Verkehr offen zu erklären. Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass alle Landesteile und Regionen für den Strassenverkehr erreichbar sind und bleiben.

Der Bundesrat hat diese Kompetenz mit der Durchgangsstrassenverordnung wahrgenommen und neben den Autobahnen und Autostrassen die kantonalen Hauptstrassen bezeichnet, die für den Durchgangsverkehr offen bleiben sollen. Auf diesen Strassen kann der Bund eine kantonale [PAGE 1247] Verkehrsanordnung tatsächlich überprüfen und im Bedarfsfall aufheben. Ganz wichtig ist aber: Das geltende Recht verbietet es den Kantonen nicht, auf Durchgangsstrassen Verkehrsanordnungen zu verfügen. Der Bundesrat hat aber das Recht, eine solche Anordnung zu prüfen und gegebenenfalls aufzuheben. Mit dieser Kompetenz stellt der Bundesrat sicher, dass die überregionalen Interessen gewahrt bleiben und dem Verkehr weiterhin ein zweites, für den gesamten Verkehr zugängliches Strassennetz als Rückfallebene zur Autobahn zur Verfügung steht.

Dieser Gedanke einer funktionierenden Netzhierarchie gewinnt mit der fortschreitenden Überlastung des Strassennetzes grundsätzlich an Bedeutung. Der Bundesrat möchte das nicht infrage stellen. Deshalb bittet er Sie, diese Motion im Sinne der Kommissionsmehrheit auch abzulehnen.

Ich habe nun sehr wohl vom Minderheitssprecher, Ständerat Dittli, gehört, dass man nicht auf Bern warten möge. Also: Ich stelle mich hier auch persönlich zur Verfügung, wenn es Probleme gibt. Wir haben die rechtlichen Grundlagen, dass der Kanton solche Verbote oder Sperrungen verfügen kann, der Bund sie aber überprüfen und allenfalls rückgängig machen kann, wenn er der Meinung ist, sie würden Probleme für den Verkehrsfluss schaffen.

Das ASTRA ist nicht als Bürokratiemaschine bekannt, sondern dafür, dass es wirklich Lösungen bietet. Ich möchte klar sagen, dass wir uns der Probleme der Berggebiete auf der Nord-Süd-Achse mehr als bewusst sind. Hier sind gute Lösungen zu finden, die sind teuer, dessen sind wir uns auch bewusst. Wie gesagt: Stellen die Zeitbedürfnisse hier ein Problem dar, müssen wir das wirklich mit dem ASTRA und mit dem Kanton anschauen. Die Verknüpfungen - sowohl mit dem Kanton als auch mit der Kantonspolizei - sind sehr eng, funktionieren gut. Wenn das hier zu lange dauert, dann würde ich sagen, wir schauen das gerne zusammen an. Ich biete mich auch persönlich an, falls das nötig ist.

In absoluter Anerkennung des vorhandenen Problems, das ich nicht kleinreden will, bitte ich Sie trotzdem, die Motion abzulehnen und so ein Präjudiz zu verhindern.