Hässig Patrick · Nationalrat · 2025-12-09
Hässig Patrick · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2025-12-09
Wortprotokoll
Seit ihrer Einführung im Jahr 1953 als reine Soldatenentschädigung wurde die EO stetig weiterentwickelt, dies, um weitere vorübergehende Ausfälle des Erwerbseinkommens abzudecken. So leistet die EO heute einen entscheidenden Beitrag nicht nur zur gesellschaftlichen Verträglichkeit des Milizsystems, sondern auch zur Unterstützung von Personen bei Elternschaft, bei Adoptionen sowie bei der Betreuung gesundheitlich schwer beeinträchtigter Kinder. In diesem Bereich hat sich die Gesellschaft aber mittlerweile so weiterentwickelt, dass es angezeigt ist, gewisse Angleichungen bei der EO vorzunehmen, um nicht mehr gerechtfertigte Ungleichheiten zwischen den Leistungen aufzuheben.
Insbesondere sollen nicht mehr nur Dienstleistende, sondern auch die übrigen selbstständigerwerbenden EO-Empfängerinnen und -Empfänger Anrecht auf eine Betriebszulage haben. Der Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung soll bei einem Spitalaufenthalt der Mutter verlängert werden, analog zur Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung beim Spitalaufenthalt eines neugeborenen Kindes. Beim Tod eines Kindes vor, während oder unmittelbar nach der Geburt soll nicht nur der Anspruch der Mutter, sondern auch der des anderen Elternteils bestehen bleiben. Schliesslich sollen die Anspruchsvoraussetzungen der Betreuungsentschädigung für Eltern von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern gelockert werden. Hinzu kommen weitere Anpassungen, auf die ich nicht näher eingehe, da sie bereits von den Berichterstatterinnen und Berichterstattern ausgeführt wurden.
Aus Sicht der Grünliberalen Fraktion sind die Anpassungen allesamt wünschenswert und stellen eine Verbesserung gegenüber der heutigen rechtlichen Situation dar. Die Vorlage stellt einen wichtigen Fortschritt dar, um die EO moderner, fairer und auch familienfreundlicher zu machen. Gerade Familien mit schwierigen Schicksalen werden damit besser geschützt.
Besonders hervorzuheben ist, dass all diese Anpassungen möglich sind, ohne dass dafür die EO-Beiträge erhöht werden müssten. Die geschätzten Mehrkosten von rund 68 Millionen Franken können über die bestehenden Reserven finanziert werden. Ebenfalls erwähnenswert ist, dass die Ausgleichskassen nicht mit einem nennenswerten Mehraufwand rechnen müssen, wie die Verwaltung in der Kommission versichert hat. Die zusätzlichen Entschädigungen, die durch die Vorlage eingeführt werden, können durch die ab Januar 2026 sukzessive eingeführte EO-Digitalisierung kompensiert werden, da diese die Prozesse erheblich vereinfacht. [PAGE 2196]
Alles in allem handelt es sich um ein zeitgemässes, ausgewogenes und sozial gerechtes Update eines wichtigen Systems.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Grünliberalen Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und bei allen offenen Punkten der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.