Lexipedia

Studer Heiner · Nationalrat · 2003-09-24

Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2003-09-24

Wortprotokoll

Ich bin zwar ein Grundsatzgegner der Spielcasinos - das gestehe ich ein -, aber heute komme ich realitätsbezogen mit einem ganz bescheidenen Anliegen, mit einem sehr bescheidenen Anliegen.

Die Entscheide sind getroffen, ich mache keine Vergangenheitsbewältigung. Aber ich war letzten Herbst überrascht, als ich mit den Verantwortlichen des Spielcasinos Baden im Gespräch war, aus meiner kleineren Nachbargemeinde, mit der ich immer im Clinch lag - nicht mit der Gemeinde, sondern mit den Betreibern. Sie sagten mir: Wir können an Weihnachten offen halten. Dann habe ich sie vor laufenden Regionalfernsehkameras gefragt: Könnten Sie nicht - freiwillig wenigstens - an den hohen Feiertagen, in Respekt davor, schliessen? Dann kam die Antwort: Ja wissen Sie, wir gehen davon aus, dass es wahrscheinlich viele Leute gibt, die zuerst mit der Familie Weihnachten feiern und anschliessend zu uns ins Casino kommen wollen - einfach so, selbstverständlich. Das haben immerhin die Betreiber gesagt, das ist die Realität. Das hat mich erschreckt.

Dann habe ich versucht zu überlegen: Was kann man da tun? Weil meine Tochter - das sage ich ganz offen - im Aargauer Grossen Rat sitzt, haben wir beide am Menschenrechtstag des letzten Jahres, am 10. Dezember, parallel eine Motion eingereicht. Unsere Abklärungen haben nämlich gezeigt, dass hier ein ganz typisches Schwarz-Peter-Spiel stattfindet. Im Kanton sagt man: Die Konzession, mit allem, ist Sache des Bundes; da wurden wir gar nicht mit einbezogen. Wir haben in der kantonalen Gesetzgebung nichts, weil es diese Casinos nicht gab, und im kantonalen Recht müssen sie nicht geregelt werden. Die Erkundigungen beim Bund ergaben: Ja, das ist Sache der Kantone. Es ist ganz typisch, wie die beiden Vorstösse beantwortet wurden und werden: gleich lautend, der schwarze Peter geht weiter. Im Kanton hiess es: Es ist eine Bundeskonzession; der Bund muss also die Kriterien festlegen. Und jetzt, in der Stellungnahme zu meiner Motion, heisst es: Das ist die Sache der Kantone. Dann argumentieren beide Seiten wieder genau gleich: Ja, wenn die einen schliessen würden, dann würde man in die anderen Kantone gehen, oder wenn das ganze Land schliessen würde, dann würde man ins benachbarte Ausland gehen usw.

Weshalb ist dieser Vorschlag eine solch bescheidene Regelung? Es geht nicht darum, wie in der Beantwortung meiner Ansicht nach nicht ganz korrekt festgehalten wird, dass der Bund hier eine andere Feiertagsregelung aufzwingen soll, sondern es geht hier lediglich um die hohen Feiertage und um die Tage danach, also um etwas, das im ganzen Land praktisch übereinstimmend geregelt ist. Hier würde der Bund also nur ein Minimum und nicht ein Maximum festhalten und nicht in die Tradition der Kantone eingreifen, wie es in der Stellungnahme heisst. An Weihnachten z. B. ist wenig offen, und zum Glück gibt es Angebote für Menschen, die einsam sind. Aber es will mir nicht in den Kopf, dass ausgerechnet diese Lokale an diesen Tagen offen sind und alles andere geschlossen ist. Ich meine, es wäre ganz einfach, mit einer ganz bescheidenen Änderung im Spielbankengesetz eine Regelung zu treffen, für die viele Menschen, die direkt betroffen sind, dankbar wären.

Ich bitte Sie deshalb, diese Motion zu überweisen.