Marti Samira · Nationalrat · 2025-12-09
Marti Samira · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-09
Wortprotokoll
Herr Wyssmann, ich erkläre es Ihnen gerne, wenn Sie es nicht verstehen; es ist juristisch nicht so kompliziert.
In diesen Detailfragen, die wir jetzt beraten, geht es um Mütter und um Babys. Sie wissen, ich habe dieses Jahr mein erstes Kind geboren, und ich hatte Glück: Die Geburt war drei Tage vor dem Termin, und es war eine komplikationslose Geburt. Im Rückbildungskurs, den ich danach besucht habe, habe ich eine Mutter kennengelernt, deren Kind in der 23.[NB]Schwangerschaftswoche zur Welt kam; das sind über vier Monate zu früh. Die Medizin ist heute zum Glück so weit, dass dieses Kind überlebt hat, aber es war über Monate hinweg hospitalisiert. Sie - auch Sie, Herr Wyssmann - können sich vorstellen, wie schwierig diese Zeit für die Familie war, für die Mutter, für den Vater und für das erste Kind, das bereits zwei oder drei Jahre alt war. Monatelang war dieses winzig kleine Baby im Spital. Die Eltern haben es jeden Tag besucht und mussten am Abend ohne ihr Neugeborenes wieder nachhause gehen.
Die heutige Regelung sieht vor, dass die Mutterschaftsentschädigung in diesen Fällen vorverschoben wird, sodass in der Zeit, in der das Kind im Spital ist, die Fristen noch nicht zu laufen beginnen, aber die Entschädigung endet nach maximal 56 Tagen. Warum ist das so? Der medizinische Fortschritt war damals leider noch nicht so weit, dass Kinder, die in der 23.[NB]oder in der 24.[NB]Woche zur Welt kamen, überhaupt überlebt haben. Heute überleben diese Kinder dank des Fortschritts, und die EO ist noch nicht so weit. In diesen Fällen müssten die Mütter, ginge es nach Ihnen, bei einem korrigierten Alter von vier oder fünf Wochen wieder mit der Arbeit beginnen. Diese Kinder dürfen noch nicht in die Kita. Die Kitas nehmen Kinder nicht, wenn sie erst vier oder fünf Wochen alt sind. Sie nehmen sie erst recht nicht, wenn sie extrem früh geboren sind, weil das Infektionsrisiko viel zu hoch ist. Diese Kinder müssen zuhause betreut werden.
In der Praxis führt das zu drei ganz konkreten Szenarien:
Erstens kann es sein, und das ist leider oft der Fall, dass die Mutter nach den vergangenen Monaten so erschöpft ist, dass sie krankgeschrieben ist. In diesem Fall ist der Arbeitgeber nach OR verpflichtet, den Lohn fortzuzahlen. Wenn der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat, dann kann sich das auf die Prämien auswirken, teilweise muss die erste Zeit auch selbst bezahlt werden.
Zweitens kann es sein, dass das Kind nach wie vor schwer krank ist; dann greift die EO via Betreuungsurlaub. Dieser Fall ist gut geregelt, auch für die Arbeitgeber.
Drittens kann es sein, und das wünschen wir alle, dass das Kind nach Monaten auf der Neonatologie nun endlich gesund ist. Dann kommt gegebenenfalls auch das OR zur Anwendung, und zwar, weil die Mutter oder der Vater gesetzlich dazu verpflichtet ist, dieses Kind zu betreuen; man kann es nicht in die Fremdbetreuung geben. Auch hier bezahlt der Arbeitgeber, aber aus der eigenen Kasse, weil er für den Fall, dass die Mutter gesund ist, aber gesetzliche Pflichten zu erfüllen hat, nicht versichert ist.
Genau für diese Lücke müssen wir die EO revidieren. Die Kosten sind absolut vernachlässigbar, ich gebe Ihnen gerne ein paar Zahlen mit: Es ist weniger als 1 Prozent der Lebendgeburten überhaupt betroffen. Es sind etwas über 800 Kinder pro Jahr, die neun Wochen zu früh oder noch früher zur Welt kommen. In 470 Fällen sind Frauen nach der Geburt mehr als zwei Wochen selbst hospitalisiert. An Totgeburten, die wir heute auch regeln, gab es in den letzten zehn Jahren im Schnitt etwas mehr als 300 Fälle. Das sind wenig Fälle, aber es sind Fälle, in denen die Familien in Extremsituationen sind, und zwar in absolut unverschuldeten Extremsituationen. Sie, und da schaue ich nach rechts, sprechen jeweils darüber, die Leistungsträger und Leistungsträgerinnen unserer Gesellschaft belohnen zu wollen. Wer sind denn eigentlich die Leistungsträger dieser Gesellschaft, wenn nicht Eltern von extrem früh geborenen Kindern, die monatelang ins Spital zu ihren Neugeborenen gehen und sie jeden Abend wieder allein zurücklassen müssen, daneben vielleicht noch andere Kinder zuhause zu betreuen haben und den Schock der viel zu frühen Geburt überhaupt noch physisch und psychisch verarbeiten müssen?
Die Kosten von 1 Million Franken bei der EO, die über 1,5 Milliarden Franken jährlich umsetzt, sind absolut vernachlässigbar. Sie können Ihre Ablehnung nicht finanzpolitisch begründen. Ich kann es mir nicht anders erklären, als dass Sie entweder keine Ahnung haben, was eine Frühgeburt bedeutet, oder einfach nicht mit dem rechten Herzen hier sind.