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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-12-09

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-12-09

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat für die Umsetzung des Gütertransportgesetzes eigentlich drei Aufträge erhalten. Der erste Auftrag sind die finanziellen Unterstützungsbeiträge. Diese wurden geregelt und treten per 1.[NB]Januar 2026 mit der neuen Gütertransportverordnung in Kraft. Es war uns wichtig, diese Verordnung in einer, ich sage jetzt einmal, unüblichen Geschwindigkeit rasch per 1.[NB]Januar 2026 in Kraft zu setzen. Und hier gebe ich Herrn Ständerat Maillard recht: Wir befinden uns in diesem Bereich nicht in einem freien Markt, sonst bräuchte es ja diese Subventionen nicht. Aber es braucht eben dann auch noch die zwei anderen Punkte.

Der zweite Auftrag ist, neben den Subventionen, die Effizienzsteigerung. Wir haben mit dem Gütertransportgesetz natürlich auch von SBB Cargo gefordert, dass sie mit den Subventionen diese Leistungen dann selbsttragend erbringen kann. Das erfordert einfach einen Abbau von Bedienpunkten in vernünftigem Masse. Dank den Subventionen wird der Abbau nicht so stark sein, wie er sonst hätte erfolgen müssen. Die SBB haben ja immer gesagt, dass sie auch in Zukunft über 200 Bedienpunkte anfahren werden, aber nicht wie bisher über 300 Bedienpunkte; so weit zur Frage der Effizienz. Diese Frage wurde im Rahmen der Leistungsvereinbarung gelöst. Die Vereinbarung wurde im Dezember unterschrieben und tritt rechtzeitig auch per 1.[NB]Januar 2026 in Kraft. Die Vereinbarung wird von beiden Seiten unterstützt. In der Vereinbarung sind die Bedienpunkte als Basiskonzept beschrieben. SBB Cargo kann, nachdem sie ihre Unterschrift gegeben hat - die Vereinbarung wird ja gegenseitig, von Bund und SBB Cargo, unterschrieben -, nicht einfach davon abweichen. Das Bediennetz wurde definiert, was eigentlich dem zweiten Auftrag entspricht.

Der dritte Auftrag umfasst die Frage der Preise. Hier hat SBB Cargo harte, aber meiner Meinung nach erfolgreiche Verhandlungen geführt. SBB Cargo konnte mit 95 Prozent aller Firmen einen langjährigen Vertrag erarbeiten, der über die Leistungsvereinbarung hinausgeht. Sie konnte die Preise so erhöhen, dass die Nachfrage erhalten bleibt.

Von daher haben wir eigentlich alle Aufträge erfüllt: Subventionen bzw. Unterstützung des Staates, Effizienzsteigerung und verhältnismässige Preiserhöhung. Die Umsetzung erfolgt jetzt. Ich glaube auch, wir sollten zuerst einmal schauen, was die nächsten zwei, drei Jahre passiert und ob dieses System stabil läuft, anstatt jetzt wieder politische Schranken zu setzen.

Ich bin Ihnen dankbar, Frau Ständerätin Herzog, dass Sie den ersten Punkt zurückgezogen haben. Das wäre die einschneidendste Änderung gewesen; dort geht es um die Preise. Aber auch der zweite Punkt, der verlangt, dass alle Terminalanlagen weiterhin bedient werden, ist aus unserer Optik zu einschneidend. Es sind nicht alle Bedienpunkte kostendeckend. Entsprechend werden nicht alle in der Leistungsvereinbarung aufgeführt. Aber, und das ist wichtig zu wissen, es werden keine Bedienpunkte abgebaut, auch wenn sie nicht in der Leistungsvereinbarung aufgeführt sind. Diese Bedienpunkte können, wenn Einzelnachfragen da sind, weiterhin bedient werden, entweder durch SBB Cargo oder durch andere Eisenbahnen. Es gilt zwingend ein diskriminierungsfreier Zugang zu diesen Punkten, wie es die Motionärin eigentlich erwartet. Diese Punkte werden einfach nicht mehr regelmässig angefahren, weil die Mengen zu klein sind. Ich glaube deshalb, die Differenz zur Motion ist nicht sehr gross. Aber ich bitte Sie trotzdem, auch den zweiten Punkt abzulehnen. Wenn wir gegenüber SBB Cargo festlegen, dass sie alle Punkte anfahren muss, führt das dann einfach zu einem Effizienzproblem.

Ich komme zur Planung. Es wurde schon gesagt: Der Bundesrat kann bereits heute die zur Stärkung des unbegleiteten kombinierten Verkehrs nötigen raumplanerischen Festlegungen, das betrifft den dritten Punkt der Motion, behördenverbindlich im Rahmen des "Konzepts für den Güterverkehr" gemäss Artikel 4 des neuen Gütertransportgesetzes vornehmen. Dieses ist derzeit unter Einbezug der Branche in Erarbeitung. Die Sicherung von Trassenkapazitäten erfolgt schon heute über die Instrumente Netznutzungskonzept und Netznutzungspläne gemäss Artikel 9b des Eisenbahngesetzes. [PAGE 1266] Der Bundesrat kann hingegen nicht einzelne Branchenakteure zu bestimmten Massnahmen oder Strategien verpflichten.

Summa summarum: Ich habe Verständnis für diese Motion, aber in Anbetracht der jetzt laufenden Umsetzung bitte ich Sie, sie abzulehnen. Wir haben die Bedienpunkte in der Leistungsvereinbarung festgelegt, die Preise wurden vertraglich festgeschrieben, und damit ist der Rahmen eigentlich so festgelegt, wie ihn das Parlament im Rahmen der Beratung des Gütertransportgesetzes gesetzt hat. Ich bitte Sie deshalb, nicht in die Umsetzung einzugreifen und das Konzept zuerst einmal laufenzulassen, dies im Wissen, dass wir von SBB Cargo verlangen, dass sie mit all diesen Aspekten keinen Verlust mehr einfährt.

Das bedeutet gegenüber diesem Jahr gemäss Forecast, dass wir deutlich über 80 Millionen Franken Defizit reduzieren müssen. Gemäss Planung sollte das möglich sein. Gemäss den Plänen von SBB Cargo ist das nächstes Jahr möglich. Und wir erwarten dann vor allem, dass in acht Jahren oder nach einer Verlängerung von maximal noch vier Jahren auch ohne Subvention die Rentabilität gegeben ist, dann mit der digitalen automatischen Kupplung.

Es war mir ein Anliegen, auszuleuchten, was jetzt läuft. Ich meine, damit sind wir doch sehr nahe an der Motion, aber ohne einen Zwang auszuüben.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Bundesrat zu folgen und auch den zweiten und dritten Punkt abzulehnen.

[VS]