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Meier Andreas · Nationalrat · 2025-12-11

Meier Andreas · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-11

Wortprotokoll

Ich spreche für die Mitte-Fraktion. Die Volksinitiative verlangt ein weitgehendes Verbot von lärmerzeugendem Feuerwerk auf Verfassungsebene. Die Mitte-Fraktion nimmt das Anliegen ernst. Lärm durch Feuerwerk ist ein reales Problem für Tiere, für Menschen, für die Umwelt. Trotzdem empfiehlt die Mitte-Fraktion die Volksinitiative zur Ablehnung. Sie ist aus unserer Sicht zu undifferenziert, sie geht zu weit. Ein Verfassungsartikel ist das stärkste gesetzgeberische Instrument, das wir haben. Es sollte nur dort eingesetzt werden, wo es um grundlegende gesellschaftliche Weichenstellungen geht, nicht für Detailregelungen, die flexibel und situationsgerecht geregelt werden müssen. [PAGE 2245]

Genau das geschieht heute bereits in Kantonen und Gemeinden. Viele haben in Bezug auf Feuerwerk zeitliche Beschränkungen, Abbrandverbote oder Auflagen erlassen, die auf die lokalen Bedürfnisse abgestimmt sind. Das ist sinnvoll und entspricht unserem föderalistischen System. Gleichzeitig dürfen wir nicht ausblenden, dass Feuerwerk für viele Menschen in der Schweiz Teil gewachsener Tradition ist, besonders am 1.[NB]August und zunehmend auch an Silvester. Die Politik muss beide Realitäten ernst nehmen, das Ruhebedürfnis und den Wunsch nach festlicher Gestaltung.

Der indirekte Gegenvorschlag setzt genau hier an und ist deutlich ausgewogener. Er stärkt den Schutz von Menschen und Tieren, ohne Traditionen unnötig einzuschränken. Er sieht unter anderem eine präzisere Regelung der Einfuhr vor, damit besonders laute oder gefährliche Feuerwerkskörper nur noch kontrolliert ins Land gelangen, und er sieht eine Ausweitung der Ausweispflicht auf lärmintensive Feuerwerkskörper der Kategorie F3 vor, also dort, wo die Risiken tatsächlich höher sind. Zudem sieht er klare Kompetenzen für die Kantone vor, damit sie den Abbrand örtlich und zeitlich einschränken oder, wo nötig, ganz verbieten können.

Die Mehrheit der Kommission unterstützt diesen Weg. Die Mitte-Fraktion hat daran massgeblich mitgewirkt und schliesst sich folglich dieser Mehrheitsposition an, weil sie einen realistischen, praxistauglichen Mittelweg darstellt. Besonders wichtig ist für uns, dass die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates beantragt, das Verbot bestimmter Knallkörper klar im Sprengstoffgesetz zu verankern und dessen Geltungsbereich auf die Verwenderinnen und Verwender auszudehnen. Damit wird eine Vollzugslücke geschlossen. Wer verbotene Feuerwerksartikel zündet, soll künftig auch rechtlich greifbar sein. Das erhöht die Rechtsklarheit und stärkt den Vollzug spürbar.

Kritisch beurteilen wir hingegen Ansätze, die auch die Kategorie F2, also gewöhnliche Raketen und Batterien, in die Ausweis- oder Bewilligungspflicht einbeziehen wollen. Solche Hürden würden die Verwendung dieser Feuerwerkskörper für breite Bevölkerungskreise ausschliessen und die Branche erheblich belasten, ohne einen entsprechenden Sicherheits- oder Umweltnutzen zu bringen. Regulierung muss verhältnismässig bleiben, und das wäre bei diesen Ansätzen klar nicht gegeben.

Zentral bleibt für die Mitte-Fraktion zudem der föderalistische Ansatz. Kantone und Gemeinden kennen die lokalen Gegebenheiten am besten. Sie können zielgerichtet entscheiden, wo Einschränkungen nötig sind und wo nicht. Diese Nähe zur Realität ist eine Stärke unseres Systems, und sie soll es bleiben.

Ich komme zum Schluss: Die Mitte-Fraktion empfiehlt deshalb die Volksinitiative klar zur Ablehnung und sagt klar Ja zu einem gezielten, differenzierten, indirekten Gegenvorschlag, Ja zu mehr Ruhe mit Augenmass, Föderalismus und Rechtsklarheit.