Z'graggen Heidi · Ständerat · 2025-12-11
Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-11
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, der Minderheit und damit dem Nationalrat zu folgen, der diese Übergangsbestimmung mit 107 zu 84 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen hat. Es geht hier um eine grundlegende Frage des Rechtsstaates: Dürfen wir neue, verschärfte Regeln rückwirkend auf Menschen anwenden, die nach altem Recht verurteilt wurden? Die Minderheit sagt: Nein. Nach dem geltenden Artikel 388 Absatz 3 StGB würden die neuen Bestimmungen zur bedingten Entlassung automatisch auch für bereits verurteilte Personen gelten. Das würde bedeuten, dass Menschen, die nach den bisherigen Regeln verurteilt wurden, mitten im Vollzug die Perspektive verlieren, auf die sie seit Jahren zählen durften. Rechtssicherheit ist das Fundament des Rechtsstaates, oder wie der Mehrheitssprecher ausgeführt hat: Spielregeln dürfen nicht während des Spiels - obwohl wir hier natürlich nicht auf einem Spielfeld sind - geändert werden.
Die Übergangsbestimmung stellt hingegen klar, dass die neuen Regeln nur für künftige Fälle gelten und dass es für bereits Verurteilte beim bisherigen Recht bleibt. Sehr wichtig ist, dass Verwahrte davon ausdrücklich ausgenommen sind. Bei ihnen steht die Gefährlichkeit im Vordergrund, und das bleibt unverändert. Angesprochen wurde auch das öffentliche Interesse an Sicherheit, das hoch zu werten ist. Dennoch sprechen die Zahlen hier eine deutliche Sprache: Seit 1982 wurden 41 Personen mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedingt entlassen. Nur zwei von ihnen, also rund 5 Prozent, haben in den fünf Jahren danach erneut delinquiert, beide wegen Verkehrsdelikten. Es gab keinen einzigen schweren Gewaltrückfall. Das System funktioniert also, und eine rückwirkende Verschärfung ist nicht erforderlich.
Es geht auch um die menschliche Verhältnismässigkeit. Menschen, die seit zehn, fünfzehn oder mehr Jahren im Strafvollzug sind, werden von einer solchen Veränderung besonders hart getroffen. Die Aussicht auf eine bedingte Entlassung kann hier ein zentraler psychischer Anker sein; oft ist sie der einzige. Zwei zusätzliche Jahre Haft sind für jemanden, der seit Jahren oder Jahrzehnten eingesperrt ist, kein blosser administrativer Zusatz, sondern ein tiefer Einschnitt ins Leben. Diese Härte ist nicht gerechtfertigt, zumal sie, wie bereits ausgeführt, nur sehr wenige Fälle betreffen würde. Ende 2023 befanden sich 31 Personen in einer lebenslangen Freiheitsstrafe, davon 12 mit Verwahrung, und die Verwahrten sind hier, wie gesagt, nicht betroffen. Realistisch betrachtet wären es vielleicht 8 Personen, die von dieser rückwirkenden Verschärfung überhaupt betroffen wären, und gerade sie konnten mit den neuen Regeln nicht rechnen.
Ich bitte Sie daher, der Minderheit und dem Beschluss des Nationalrates zu folgen und hier keine rückwirkende Verschärfung auszusprechen.