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Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2025-12-11

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-11

Wortprotokoll

Herr Bundesrat, ich habe eine Frage zu Artikel 15 des indirekten Gegenvorschlages. In Artikel 15 Absatz 5 des geltenden Rechts ist festgehalten, dass es verboten ist, Sprengmittel usw. zu verwenden, und dass die Kantone dort Ausnahmen vorsehen können. Der Bundesrat sieht nun in seiner Stellungnahme einen Absatz 6 vor, der besagt, dass der Umgang mit Feuerwerkskörpern, die ausschliesslich zur Knallerzeugung bestimmt sind, verboten sei und dass der Bundesrat Ausnahmen für Feuerwerkskörper machen könne, von denen höchstens eine sehr geringe Gefahr ausgeht. Meine Frage an Sie: Wie ist es jetzt in den katholischen Kantonen wie Freiburg oder Appenzell Innerrhoden, wenn eine Fronleichnamsprozession stattfindet? Oder wie ist es am Sechseläuten in Zürich? Dort werden Knallkörper verwendet, welche nur knallen und keine pyrotechnische Entwicklung haben. So, wie ich das lese, wäre mit Absatz 6 dafür eine Bewilligung des Bundesrates notwendig. Und ich meine, dass das eigentlich nicht stufengerecht ist. Deshalb meine Frage: Ist es korrekt, dass mit dieser Formulierung das Böllern mit Knallkörpern an Fronleichnam nicht mehr möglich wäre?

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