Rossi Viktor · 2025-12-15
Rossi Viktor · Bern · 2025-12-15
Wortprotokoll
Geschätzte Frau Nationalrätin Steinemann, Sie haben vier Fragen gestellt.
Zur ersten Frage: Im Rahmen der Stimmrechtsbescheinigung kontrollieren die 2100 Gemeinden die eingegangenen Unterstützungsbekundungen. Sie führen jeweils selbstständig Buch darüber, wie viele davon sie jeweils für gültig oder ungültig erklären. Die Bundeskanzlei (BK) hat keinen Zugriff auf die Zahlen der einzelnen Gemeinden. Nach der Einreichung des Volksbegehrens bei der BK kontrolliert und zählt sie alle eingereichten Unterschriften. Bei Feststellen des Zustandekommens oder Nichtzustandekommens publiziert die BK dabei immer die Anzahl an Unterschriften, die sie im Rahmen ihrer Kontrollen zusätzlich für ungültig erklärt hat. Seit dem 15.[NB]Juni dieses Jahres, also in den letzten sechs Monaten, wurden vier Volksinitiativen sowie ein Referendum eingereicht. Dabei hat die BK rund eine halbe Million Unterschriften für gültig und 9400 Unterschriften für ungültig erklärt. Diese 9400 Unterschriften sind allerdings mehrheitlich wegen Formfehlern, zum Beispiel weil auf den Unterschriftenlisten der Initiativtext oder das Initiativkomitee nicht abgedruckt wurde, für ungültig erklärt worden.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die betroffene Regelung ist bereits seit dem 1.[NB]November 2015 in Kraft, also seit rund zehn Jahren. Seither wird darauf im Leitfaden hingewiesen, den die Bundeskanzlei allen Referendums- und Initiativkomitees anbietet, und es steht auch auf jeder Unterschriftenliste. Es wird auch schon seit 2015 in den Weisungen der Bundeskanzlei an die Gemeinden erläutert. In Anwendung dieser Regelung haben daher schon bis anhin viele Gemeinden Unterschriften für ungültig erklärt, weil Namen und Vornamen nicht eigenhändig eingetragen wurden. Die BK hat die präzisierten Weisungen den Gemeinden via Kantone am 7.[NB]Oktober dieses Jahres zugestellt. Sie gelten fortan. Auf zuvor bei den Gemeinden oder bei der BK eingereichte Unterschriften werden die präzisierten Weisungen nicht rückwirkend angewandt.
Zu Ihrer dritten Frage: Seit Oktober 2025 wurde bei der BK keine Volksinitiative eingereicht, welche bereits ausgezählt worden ist. Zu den Gemeinden liegen, wie erwähnt, keine Zahlen vor. Mit Blick in die Zukunft geht die BK, gestützt auf die bisherigen Erfahrungen sowie gestützt auf erste Rückmeldungen aus einzelnen Gemeinden, davon aus, dass der Anteil an Unterschriften, die fortan zusätzlich für ungültig erklärt werden müssen, gering ist.
Noch zu Ihrer vierten Frage: Die BK ist dafür zuständig, dass die Volksrechte gemäss den gesetzlichen Vorgaben ausgeübt werden können. Mit Blick auf diese Kompetenzzuweisung ist eine Verabschiedung der vorliegenden Weisungen durch den Bundesrat nicht vorgesehen. Der Bundesrat wurde und wird jedoch regelmässig und umfassend durch die BK über alle Aspekte rund um die Integrität der Unterschriftensammlungen informiert. In die Anpassung der Weisungen sind zudem seit Anfang dieses Jahres die Kantone und Gemeinden involviert worden; sie haben diese Präzisierungen unterstützt und teilweise aufgrund von Unsicherheiten und im Sinne eines einheitlichen Vollzugs sogar selbst gewünscht.