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Jans Beat · Bundesrat · 2025-12-15

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-12-15

Wortprotokoll

Die erste Frage kann der Bundesrat mit einem klaren Ja beantworten. Dass es Intergeschlechtlichkeit gibt, wird vom Bundesrat nicht infrage gestellt.

Die zweite Frage betrifft den Umgang der Rechtsordnung mit der Intergeschlechtlichkeit. Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 8.[NB]Juni 2023 festgehalten, dass nach geltendem Recht der Eintrag eines dritten Geschlechts im Personenstandsregister nicht möglich ist. Soll das geändert werden, müsste der Gesetzgeber tätig werden.

Der Bundesrat ist in seinem Bericht vom 21.[NB]Dezember 2022 zu den Postulaten Arslan 17.4121, "Drittes Geschlecht im Personenstandsregister", und Ruiz Rebecca 17.4185, "Einführung einer dritten Geschlechtsidentität. Folgen für die Rechtsordnung und für Infostar", zum Ergebnis gelangt, dass die gesellschaftlichen Voraussetzungen für die Einführung eines dritten Geschlechts oder für einen generellen Verzicht auf den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister derzeit nicht gegeben sind. Dazu wäre gemäss diesem Bericht eine Anpassung der Verfassung sowie zahlreicher Gesetze von Bund und Kantonen erforderlich. Mit dem Postulat 23.3501 der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates wurde der Bundesrat beauftragt, in einem Bericht darzulegen, mit welchen Massnahmen die Situation von nichtbinären Personen verbessert werden könnte, ohne dass dafür das binäre Geschlechtermodell rechtlich aufgegeben werden muss. Diesen Bericht hat der Bundesrat am 26.[NB]November dieses Jahres verabschiedet und darin verschiedene Vorschläge zur Verbesserung der Situation von nichtbinären Personen unterbreitet. Vor diesem Hintergrund verzichtet der Bundesrat darauf, eine Gesetzesrevision zur Einführung einer dritten Geschlechtskategorie einzuleiten.