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Pfister Martin · Bundesrat · 2025-12-15

Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2025-12-15

Wortprotokoll

Bei Artikel 49 Absatz 4 hat sich Ihre Kommission bezüglich der Mindestdauer der Rekrutenschule dem Kompromiss des Ständerates angeschlossen.

Bei Artikel 70 Absatz 3 würde der Beschluss des Ständerates den Bedürfnissen des Bundesrates auch entsprechen, und es wäre möglich, in seltenen Fällen sogar noch etwas weiter zu gehen, da Sie damit die Kompetenz des Bundesrates ausweiten würden. Hier wäre es also auch möglich, dem Beschluss des Ständerates zu folgen und diese Kompetenz des Bundesrates auf das Aufbieten von 50 Angehörigen der Armee auszuweiten. Der Bundesrat würde dem Antrag zustimmen, dem Ständerat zu folgen.

Bei den Kompensationsgeschäften nach Artikel 106 Absatz 3 Buchstabe b ist es schliesslich so, dass der Bundesrat grundsätzlich findet, die knappen Mittel, die für Rüstungsgeschäfte zur Verfügung stehen, sollten auch für die sicherheits- und verteidigungsrelevante Industrie eingesetzt werden, um dort Know-how zu generieren, um auch in der Forschung und Entwicklung Know-how zu generieren und in der Schweiz zu behalten. Aber ich kann Ihnen sagen, dass der Beschluss des Ständerates nicht stark davon abweichen würde und für den Bundesrat auch umsetzbar wäre. Wenn Sie diesem Beschluss zustimmen würden, würden wir die Mittel trotzdem hauptsächlich dort einsetzen und dann noch etwas bei Betrieben erweitern, die auch einen Zusammenhang mit der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie und der zugehörigen Forschung haben. Es ist also auch dort möglich, dass Sie dem Ständerat folgen, wobei der Bundesrat an seinem ursprünglichen Entwurf festhält.