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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2025-12-15

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-15

Wortprotokoll

Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat an der Sitzung vom 17.[NB]November 2025 die von Nationalrat Thomas Rechsteiner am 29.[NB]September 2023 eingereichte und vom Nationalrat am 7.[NB]Mai 2025 angenommene Motion vorberaten. Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, diese Motion anzunehmen.

Als Grundlage für die Beratungen zu dieser Motion liess sich unsere Kommission den Bericht des Bundesrates vom 15.[NB]Oktober 2025 mit dem Titel "Pflegeleistungen von Angehörigen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)" erläutern. Zusätzlich hörten wir Vertretungen der Leistungserbringer und der Krankenkassen an. Aus Sicht unserer Kommission besteht dringender Handlungsbedarf. Sie ist sich des wertvollen Beitrags bewusst, den Angehörige bei der Pflege erbringen. Die beobachteten Entwicklungen werfen aber diverse Fragen auf. Generell zeigt sich unsere Kommission besorgt über die zunehmende finanzielle Belastung durch die stark gestiegene Anzahl der von Angehörigen geleisteten Pflegestunden zulasten der OKP. Laut dem Bericht des Bundesrates werden die Kosten für die OKP im Jahr 2024 auf knapp 55 Millionen Franken geschätzt.

Neben der OKP leisten aber auch die Versicherten sowie die Kantone und gegebenenfalls auch die Gemeinden Beiträge. Die Daten weisen darauf hin, dass die Zunahme der Pflegestunden auf wenige private Organisationen zurückzuführen ist, die sich auf die Anstellung pflegender Angehöriger spezialisiert haben. Unsere Kommission hält diese Entwicklung für besonders problematisch. Aufgrund der Differenz zwischen dem Lohn für pflegende Angehörige und der Vergütung für die Grundpflege dürften Gewinne zulasten der sozialen Krankenversicherung erzielt werden. Zudem findet die Kommission die intensiven Werbetätigkeiten der Organisationen als stossend.

Pflegende Angehörige benötigen heute gemäss Bundesgericht grundsätzlich keine Ausbildung, um Leistungen der Pflege wie etwa die Körperpflege zulasten der OKP zu erbringen. Sie müssen aber von einer Pflegefachperson begleitet werden. Zudem muss der Pflegebedarf von einer Fachperson ermittelt und regelmässig geprüft und überprüft werden. Die vorliegenden Daten des Berichtes zeigen klar, dass sich nicht alle Organisationen an die Mindestanforderungen für die Ausbildung halten, welche die Krankenkassen und die Leistungserbringer festlegen. Gemäss Analysen aus dem Kanton Zürich ist zudem die Pflegedauer deutlich höher, wenn die Pflege durch Angehörige erbracht wird. Dies wirft klar Fragen zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualität der Leistungen auf. Es stellen sich auch Fragen zur Abgrenzung von Pflegeleistungen und persönlichem Beistand.

Aufgrund dieser Feststellungen gehen die Empfehlungen aus dem Bericht des Bundesrates aus Sicht der Kommission klar zu wenig weit. Die Kommission teilt die Feststellung des Bundesrates, dass alle beteiligten Akteure ihren Beitrag leisten müssen. Im Gegensatz zum Bundesrat identifizieren wir aber klaren Handlungsbedarf auch auf Bundesebene. Mit der einstimmigen Annahme der vorliegenden Motion möchte die Kommission, und das möchten hoffentlich auch Sie, den Bundesrat auffordern, rasch zu handeln, um die stetige Zunahme der Pflegestunden und die Entwicklung dieser Geschäftsmodelle zu bremsen.

Unsere Kommission sieht die vorliegende Motion als ersten Schritt. Angesichts der vielfältigen Problematik werden wir in einer der nächsten Sitzungen weitere Lösungsansätze prüfen. Diese können etwa die Definition und namentlich eine Altersgrenze für pflegende Angehörige betreffen. Weiter sollen zusätzliche Instrumente für die Kantone und Vorschriften für die Anstellung von pflegenden Angehörigen, für die Qualität sowie für die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Leistungen analysiert werden. Die SGK-S wird weitere Anhörungen durchführen und allenfalls auch einen Kommissionsvorstoss zu dieser Thematik ausarbeiten.

Wie eingangs erwähnt, beantragt Ihnen die SGK-S einstimmig, die vorliegende Motion anzunehmen.