Steinemann Barbara · Nationalrat · 2025-12-16
Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-16
Wortprotokoll
"Pacta sunt servanda" ist das zentrale Prinzip, das Jahrhunderte überdauert hat und das unserer Rechtsordnung zugrunde liegt: Vereinbarungen müssen eingehalten werden. Mit dieser Vorlage soll dieser uralte bewährte Grundsatz eine Ausnahme erfahren. Dazu eine kritische Bemerkung prinzipieller Natur: Mündige Menschen sind Verträge eingegangen, und der Staat soll ihnen nun dabei behilflich sein, sich aus den Verpflichtungen zu stehlen - das wird hiermit institutionalisiert. Wer sich mit Autoleasing und überheblichem Lebensstil, wer sich mit Shoppingexzessen, Geldspiel oder naiver Investition in eine aussichtslose Finanzlage manövriert hat, soll nicht in den Genuss einer staatlich bewilligten Schuldbefreiung kommen.
Schulden zu machen, darf sich nicht lohnen. Es handelt sich nämlich um ein sozialpolitisches Anliegen, und die wirtschaftlichen Konsequenzen tragen all jene, die in unserer Gesellschaft ihren Verpflichtungen nachkommen. Die Allgemeinheit, wir alle, zahlt die Ausfälle aus dem Schuldenerlass. Die Gläubiger, die auf ihren Forderungen sitzenbleiben, berappen die Lücken nämlich nicht aus ihrem eigenen Portemonnaie, wie das vielleicht bequemerweise angenommen werden könnte. Sie schlagen diese Ausfälle auf die Produkte und Dienstleistungen, und der Rest der Bevölkerung, die Konsumenten, zahlt in Form von höheren Preisen für Autos, für Bahnbillette, für Unterhaltungselektronik; das Gleiche gilt für Krankenkassenprämien und Steuern - und das will die SVP nicht.
Mit schwammigen Zulassungsbedingungen wie der dauernden Zahlungsunfähigkeit würden auch Personen zugelassen, für die das Sanierungsverfahren nicht gedacht ist. Dauernd zahlungsunfähig kann eine Person auch sein, weil sie leichtfertig über ihre Verhältnisse gelebt hat. Die mit drei Jahren kurz bemessene Abschöpfungsdauer für das Abstottern des Schuldenbergs strapaziert die Eigentumsgarantie der Gläubiger in für uns nicht haltbarem Mass. Drittklassgläubiger dürften ohnehin leer ausgehen.
Es irritiert, wie selbstverständlich den Schuldnern jegliche Mitschuld an ihrer Situation abgesprochen wird: kein Hinweis darauf, wie viele Haushalte wegen überflüssigen Konsumgütern wie Unterhaltungselektronik, Handys, zu viel und zu teurer Markenkleidung, Leasingautos aus Prestigegründen oder bequemen Urlaubs- und Kurztrips in schwere finanzielle Schieflage geraten - alles natürlich begünstigt durch eine unkontrollierte Nutzung von Kreditkarten, Ratenzahlungsmöglichkeiten und Konsumentenkrediten.
Selbstverständlich gehören Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung oder eine gescheiterte selbstständige Erwerbstätigkeit zu den klassischen Schuldenfallen. Dafür hat man aber auch die eine oder andere Sozialversicherung geschaffen. In unserem gut ausgebauten Sozialstaat fallen die Leute wegen diesen Schicksalsschlägen nicht einfach völlig ins Leere. Aber in vielen Fällen dürften die Betroffenen an ihrer desolaten Finanzlage doch mindestens eine Mitschuld tragen. Wir finden, der Grund, weshalb jemand hoffnungslos überschuldet ist, muss schon eine Rolle spielen. Prinzipiell ist es eine gutschweizerische Tugend, nicht mehr Geld auszugeben, als man zur Verfügung hat. Statt diese Kultur zu bewerben, wird mit dieser SchKG-Revision ein Anreiz geschaffen, sich ohne Rücksicht auf Gläubiger und Allgemeinheit zu verschulden.
Aus Sicht der SVP-Fraktion ist auf die Einführung eines Sanierungsverfahrens ganz zu verzichten. Bitte treten Sie im Sinne der Minderheit Golay Roger nicht auf diese Vorlage ein, bzw. folgen Sie den Minderheitsanträgen Nantermod.