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Jans Beat · Bundesrat · 2025-12-16

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-12-16

Wortprotokoll

Einmal mehr sind wir hier, um über das neue Namensrecht zu debattieren, doch eigentlich liegt die Lösung auf dem Tisch. Sie haben diese Lösung hier in diesem Rat am 6.[NB]Juni 2024 selbst beschlossen, und der Bundesrat hat sie von Anfang an unterstützt. Ich bin sehr erleichtert darüber, dass Ihre Kommission kürzlich - notabene einstimmig - an diesem Beschluss festgehalten hat. Sie hat das zu Recht getan. Der Beschluss Ihres Rates vom 6.[NB]Juni 2024 sieht ein modernes, verständliches und gleichberechtigtes Namensrecht vor. Aus diesem Grund wird er auch von den Kantonen sowie von der Wissenschaft unterstützt und nimmt zugleich die Bedürfnisse der Bevölkerung auf.

Der Ständerat sieht das aber etwas anders. Er möchte am Ledignamenprinzip und am System mit dem Familiennamen festhalten. Es ist mir ein Anliegen, Ihnen noch einmal zu erläutern, warum der Bundesrat diesbezüglich keine Zugeständnisse machen möchte.

Zum Ledignamenprinzip: Beim Ledignamenprinzip gibt es schlicht keine Kompromisslösung, denn es benachteiligt die Frauen. Es sind fast immer die Frauen, die bei der Heirat auf ihren Ledignamen verzichten und den Namen ihres Mannes annehmen. Bis vor nicht allzu langer Zeit war das sogar im Zivilgesetzbuch so verankert. Seit der Revision von 2013 wird bei der Heirat aber nicht mehr automatisch der Name des Mannes zum Familiennamen. Trotzdem steht es für den Mann - aus welchen Gründen auch immer - meistens nicht zur Diskussion, den Namen seiner Frau anzunehmen. Dies zeigt die gelebte Praxis.

Im Falle einer Scheidung und Wiederheirat werden die Frauen dann auch noch dafür bestraft, dass sie ihren Ledignamen aufgegeben haben. Sie können den durch Heirat erworbenen Namen nämlich nicht an ihre Kinder aus einer zweiten Ehe weitergeben. Der Name wird damit zu einer Leihgabe des Mannes, mit der Folge, dass geschiedene Frauen diesen geliehenen Namen ablegen müssen, wenn sie gleich[NB]heissen[NB]wollen[NB]wie[NB]ihre Kinder aus einer zweiten Ehe. Gleichzeitig verlieren sie damit aber die namensmässige Verbindung zu ihren Kindern aus der ersten Ehe, und das darf nicht sein.

Es gibt keine sachlichen Gründe, die für die Beibehaltung des Ledignamenprinzips sprechen. Persönliche Interessen der Betroffenen - meist sind es Männer -, die nicht wollen, dass ihre Exfrau ihren Namen nach einer Scheidung weiterträgt und weitergibt, dürfen im Jahr 2025 keine Rolle mehr spielen.

Das Ledignamenprinzip entspricht auch keiner Schweizer Tradition. Es wurde im Jahr 2013 eingeführt. Paradoxerweise stand die damalige Namensrechtsrevision eigentlich unter dem Stern der Geschlechtergleichstellung. Dieses Ziel verfehlte man mit der Einführung des Ledignamenprinzips aber schlicht, und diesen Fehler gilt es jetzt zu korrigieren.

Die andere Differenz zum Beschluss des Ständerates betrifft das Modell mit dem Familiennamen. Wer sich mit dem Beschluss des Nationalrates vom 6.[NB]Juni 2024 auseinandergesetzt und diesen verstanden hat, dem ist klar, dass die Bildung eines gemeinsamen Namens, wie es heute der Familienname ist, auch gemäss Ihrem Beschluss weiterhin möglich wäre. Es ginge mit der nationalrätlichen Version also gar nichts verloren. Im Gegenteil, zu den heute bestehenden Optionen kämen lediglich einige neue hinzu. Entsprechende Aussagen, die im Ständerat gemacht worden sind, wonach dieser Familienname verunmöglicht würde, sind nicht korrekt. Der Beschluss des Nationalrates eröffnet heiratswilligen Paaren eine grosse Wahlfreiheit, und damit werden die unterschiedlichsten Bedürfnisse von heiratswilligen Personen bei der Namenswahl abgedeckt. Der Beschluss des Ständerates wird diesen Anforderungen weniger gerecht. Er ist deshalb eher als Rückschritt zu werten.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass das Modell mit dem Familiennamen bereits im Jahr 2022 im Vernehmlassungsverfahren als zu kompliziert kritisiert wurde. Aus diesem Grund wurde der damalige Entwurf ja auch überarbeitet.

Der Beschluss des Nationalrates lässt die Option eines gemeinsamen Namens für alle Familienmitglieder zu. Ich habe es bereits in Ihrer Kommission gesagt: Man kann es kompliziert machen oder einfach. Die Lösung des Nationalrates ist die einfachere und gleichzeitig die umfassendere sowie modernere Version.

Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag Ihrer Kommission zu folgen und an Ihrem Beschluss vom 6.[NB]Juni 2024 festzuhalten. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen die Ablehnung des Antrags der SVP-Fraktion, der verlangt, dem Beschluss des Ständerates zu folgen.