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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2000-03-21

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-21

Wortprotokoll

Die UREK hat sich an drei Sitzungen intensiv mit dem Thema der durch den Orkan Lothar verursachten Waldschäden auseinander gesetzt. Vorerst liess sie sich von verschiedenen Experten ins Thema einführen, um sich dann mit der Botschaft des Bundesrates auseinander zu setzen.

Bereits das Hearing machte deutlich, dass sich die Waldpolitik im Widerstreit von verschiedenen Meinungen befindet. Einig waren sich die Experten darin, dass teilweise sehr grosse Schäden entstanden sind - Schäden, die allerdings ganz unterschiedlich zu beurteilen sind. Beim Wald selber sei kaum Schaden entstanden, weil es in den Zyklus der Natur gehöre, dass bei solchen Ereignissen viel Wald umgeworfen werde. Die Natur könne diese Wunden in dreissig bis vierzig Jahren wieder schliessen. Für die Menschen aber ist der Orkan Lothar ein gewaltiges, nachhaltiges und noch nie dagewesenes, emotional und rational prägendes Naturereignis, dessen Folgen heute noch kaum abzuschätzen sind. Viele Gemeinden haben innerhalb von Minuten Teile ihres Schutzwaldes verloren, Waldeigentümer haben teilweise ihr Kapital verloren, und die jahrzehntelange Arbeit von unzähligen Förstern ist zunichte gemacht worden.

Uneinig waren sich die Hearingsteilnehmer dann aber darüber, welche Massnahmen kurz-, mittel- und langfristig zu ergreifen sind. Während die einen sofort und mit Nachdruck alle Folgeschäden beseitigen wollten und für entsprechend höhere Bundesbeiträge oder auch Flächenbeiträge plädierten, meinten andere, dass man im Moment die Folgeschäden - vor allem die durch den Borkenkäfer verursachten Schäden - gar nicht qualifizieren könne, da das Ausmass der Schäden von den klimatischen Bedingungen in den Jahren 2000 und 2001 abhänge. Deshalb sei es verfehlt, jetzt schon Beiträge in Millionenhöhe zu sprechen.

Diesem Widerstreit der Meinungen versucht der Bundesrat mit seiner Vorlage an das Parlament Rechnung zu tragen. Man war bemüht, eine Konsenslösung zu finden, hinter die sich sowohl die ökonomisch als auch ökologisch interessierten Betroffenen stellen können. Der nationale Führungsstab hat zur Bewältigung der Sturmereignisse drei Grundsätze aufgestellt. Die Diskussion in der Kommission zum Eintreten erfolgte in Kenntnis der nationalrätlichen Beschlüsse vom 15. März. Wir diskutierten also auch im Wissen darum, dass der Nationalrat einen Artikel 3bis eingeschoben hat, der neben den Finanzierungshilfen gemäss Entwurf des Bundesrates Beiträge als direkte Abgeltung der Waldschäden vorsieht.

In der UREK war man sich vorerst einig, dass es sich beim Sturm Lothar um ein einschneidendes Ereignis handelt, das nach Sofortmassnahmen ruft.

Die sofortige Einberufung eines Sonderstabes sei deshalb zu Recht erfolgt. Sie sei ebenso zu würdigen wie die Verabschiedung eines Massnahmenpaketes durch den Bundesrat innert weniger Wochen. Trotz der teilweise schweren Folgen für viele Waldbesitzer sei es aber Aufgabe des Parlamentes, sich mit der nötigen Sorgfalt mit den Vorschlägen des Bundesrates auseinander zu setzen.

In Ihrer UREK stand dann die Dringlichkeit der Vorlage im Mittelpunkt. In verschiedenen Voten kam zum Ausdruck, dass man sich mit der Tatsache schwer tat, dass allen vorgeschlagenen Massnahmen die gleiche Dringlichkeit zugesprochen wird. Besser wäre es, sich vorerst auf die Massnahmen zu konzentrieren, die eine Schadensvermehrung verhindern und aus Zeitgründen keinen Aufschub dulden. In einem zweiten Schritt könnten dann die mittel- und langfristigen Schäden beraten und auch mit der notwendigen Sorgfalt angegangen werden.

Man war sich auch einig, dass die vom Nationalrat beschlossene Konzeptänderung, Beiträge als direkte Abgeltung auszurichten, einer sorgfältigen Analyse bedarf. Es sei vor allem abzuklären, ob Artikel 3bis nicht zu einer indirekten Aufstockung des Gesamtkredits führt. Gemäss Bundesrat Leuenberger ist die vom Nationalrat getroffene Lösung keineswegs kostenneutral, weil Beiträge, für welche die Kantone - gestützt auf das Waldgesetz - Anordnungen treffen, vom Bund ohnehin geleistet werden müssen und damit gebundene Ausgaben sind.

Angesichts dieser Ausgangslage und der kurzen Zeit, die der Kommission für die Beratungen zur Verfügung stand, beschloss die Kommission, die Verordnung in Sofortmassnahmen bis Ende 2000 (Vorlagen 3 und 4) und in mittel- und langfristige Massnahmen, die die Jahre 2000 bis 2003 umfassen (Vorlagen 1 und 2), aufzuteilen. Die Kommission ersuchte in der Folge die Verwaltung, einen Vorschlag mit einer Prioritätenliste auszuarbeiten, und gab zudem den ungefähren Finanzrahmen für das Jahr 2000 vor. Die Verwaltung unterbreitete der Kommission den gewünschten Vorschlag mit folgenden Prioritäten: Ein erster Teil umfasst die Sofortmassnahmen Holzlagerung, Investitionskredite, Holztransporte mit "40-Tönnern" und die Schaffung von höchstens vier befristeten Stellen beim Buwal. Die mittel- und langfristigen Prioritäten umfassen in einem zweiten Teil die Planung von Waldreservaten, Holz für Entwicklungszusammenarbeit, die vom Nationalrat beschlossenen Zusatzbeiträge an stark belastete Kantone sowie die ebenfalls vom Nationalrat beschlossenen Flächenbeiträge an Waldbesitzer. Hinzu kommen jeweils in beiden Teilen die Massnahmen, die gemäss Waldgesetz vollzogen werden. Die anschliessende Diskussion führte zu der Ihnen vorliegenden Verordnung der Bundesversammlung über Sofortmassnahmen zur Bewältigung der vom Orkan Lothar verursachten Waldschäden (Vorlage 3).

Gemäss den Anträgen der Kommission sind in der Verordnung nur noch die Holzlagerung, die Investitionskredite, die Ausnahmebewilligung für Holztransporte gemäss Nationalrat, die Finanzierung, die Strafbestimmung und das Inkrafttreten enthalten. Anträge von Ratsmitgliedern, die der Kommission vorlagen und die unter anderem die Förderung von erneuerbaren Energien verlangen, wurden in den zweiten Teil verwiesen.

Der Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für Sofortmassnahmen (Vorlage 4) ist der Verordnung entsprechend ebenfalls angepasst worden. Die Instrumente zur Behebung der mittel- und langfristigen Schäden des Sturms Lothar und das Bundesgesetz über die Massnahmen zur Bewältigung der Schäden an den Obstbäumen samt den dazugehörenden finanziellen Beschlüssen werden wir dem Rat in der Sommersession vorlegen.

In die Differenzbereinigung geht dementsprechend - vorausgesetzt, Sie schliessen sich den Beschlüssen Ihrer [PAGE 130] Kommission an - nur der Teil betreffend die Sofortmassnahmen. Die Kommission hat mit 10 zu 0 Stimmen beschlossen, auf die Verordnung über Sofortmassnahmen und den dazugehörigen Finanzierungsbeschluss (Vorlagen 3 und 4) einzutreten.

Ich bitte Sie namens der Kommission, dies ebenfalls zu tun und auf die Verordnung der Bundesversammlung über Sofortmassnahmen zur Bewältigung der vom Orkan Lothar verursachten Waldschäden einzutreten.