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Ettlin Erich · Ständerat · 2025-12-16

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-16

Wortprotokoll

Ich glaube, der Berichterstatter hat es bereits gut gesagt. Es ist einfach Folgendes zu beachten: Zuerst einmal ist jede Begrenzung der Verlustverrechnung steuersystematisch problematisch, denn eine Unternehmung sollte über ihre Lebensdauer hinweg entsprechend besteuert werden, wie sie effektiv Gewinn gemacht hat, und zwar netto. Das entspricht allen Gewinnen abzüglich aller Verluste; das ist das Totalgewinnprinzip. Wenn man eine Verlustverrechnung begrenzt, wird überbesteuert. Dann wird mehr besteuert, als das Unternehmen über seine Lebensdauer Gewinn gemacht hat - das steuersystematisch betrachtet. Der Entwurf des Bundesrates sieht keine unbeschränkte Verlustverrechnung vor, sondern eine Begrenzung auf zehn Jahre. Die Anzahl Jahre, ob sieben oder zehn Jahre, ist ein bisschen willkürlich. Es ist sowieso falsch, eine Begrenzung vorzusehen. Aber dass man eine Begrenzung hat, ist an sich kein Problem.

Vielleicht noch etwas zum viel gehörten Vorwurf, es stelle sich die Frage, ob eine Unternehmung, die nach sieben Jahren immer noch Verluste macht, überhaupt eine Existenzberechtigung hat: Es ist kein Problem, wenn wir sagen, wir lassen ein Unternehmen während zehn Jahren Verlustvorträge machen, denn verrechnen kann man Verluste nur mit Gewinnen. Und wenn die Unternehmung dann nach zehn Jahren Gewinn macht, ist das ja gut. Wieso soll eine Unternehmung, die erst nach zehn Jahren Gewinn macht, keine Existenzberechtigung haben? Sie hat dann vielleicht ein bisschen länger gebraucht, oder der Einbruch war gross. Ich habe mit keinem Unternehmen Mühe, das irgendwann Gewinne macht. Ihre Existenzberechtigung würde eine Unternehmung nur dann verlieren, wenn sie überhaupt nie Gewinne macht. Aber[NB]wenn[NB]sie[NB]nie[NB]Gewinne macht, haben wir auch kein Problem mit der Verlustverrechnungsperiode. Wir haben dieses Problem nur, wenn sie irgendwann Gewinne macht und dann die Verluste verrechnet. Und wenn sie Gewinne macht, ist das ja gut.

Zum letzten Punkt, also zur Frage, ob es damit Unternehmen gibt, die quasi gratis leben: Juristische Personen zahlen eine Kapitalsteuer. Selbst wenn sie Verluste machen, zahlen sie minimal die Kapitalsteuer. Das ist bei den natürlichen Personen nicht mehr der Fall - es gab in vielen Kantonen eine Kopfsteuer, damit wenigstens etwas bezahlt wird, selbst wenn man kein Einkommen hat. Eine juristische Person zahlt jedoch eine Kapitalsteuer. Diese bezahlt sie immer, auch wenn sie nur Verluste macht. Insofern sind das keine "Gratis-Unternehmen". Sie zahlen sogar mehr als wir natürlichen Personen, weil es keine Kopfsteuer mehr gibt.

In diesem Sinne bin ich bezüglich einer Verlängerung der Verlustverrechnungsperiode auf zehn Jahre entspannt, weil dies ja nur Unternehmen helfen würde, die irgendwann wieder Gewinne machen.