Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-12-16
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-12-16
Wortprotokoll
Ich spreche zunächst zur Motion Gapany und bitte Sie, diese abzulehnen. Der Bundesrat teilt zwar dieses Anliegen. Auch er will Subventionen mit einem schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnis abbauen. Das macht er einerseits bereits aufgrund des geltenden Subventionsgesetzes. Es gibt jährlich eine Subventionsüberprüfung in der Staatsrechnung. Es gibt immer ein Schwerpunktdepartement. Letztes Jahr war es das WBF, dieses Jahr ist es das UVEK. Es werden alle Subventionen [PAGE 1390] eines Departementes angeschaut; geprüft werden die Begründung, der Umfang, die Ausgestaltung, die Steuerung, die Vergabeverfahren. Dann werden Verbesserungen vorgeschlagen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle nimmt diesen Prozess laufend unter die Lupe, und je nach Ergebnis nehmen wir gezielte Verbesserungen vor, um das Vorgehen zu optimieren. Dieser Prozess ist eingespielt.
Die zweite grosse Subventionsüberprüfung werden Sie morgen beraten. Das hat der Bundesrat gemacht, in Ihrem Auftrag, im Auftrag der Finanzkommissionen. Sie müssen es nur umsetzen. Ich weiss daher nicht, was eine weitere Subventionsüberprüfung bringt, wenn man genau weiss, wo man eigentlich ansetzen soll. Wir werden dann morgen darüber sprechen. Eigentlich wäre es besser, diese Motion erst dann zu behandeln, wenn Sie das Entlastungspaket behandelt haben. Dann sieht man, wie ernst es Ihnen ist. Aber der Bundesrat beantragt Ihnen, hier abzulehnen.
Das Gleiche gilt für die Motionen Mühlemann 25.4265 und 25.4264. Der Bundesrat hat hier inhaltlich gleich Stellung genommen, da beide Vorstösse die Standortattraktivität im Lichte der OECD-Mindestbesteuerung betreffen. Es ist klar, dass die Entwicklungen im Bereich des internationalen Handels sowie bei der OECD-Mindeststeuer die Schweiz vor neue Herausforderungen stellen. Ich habe schon vorhin bei der Motion Stark darauf hingewiesen, dass der Bundesrat am[NB]26.[NB]November ein Paket verabschiedet hat, um eben überbordende Regulierungen zu beseitigen, um KMU zu entlasten. Ich kann Ihnen sagen, wir werden beispielsweise im EFD im Bereich der Mehrwertsteuerverrechnung und Stempelsteuer verschiedene Vorlagen zur administrativen Entlastung bringen.
Was die in den Motionen genannten Massnahmen betrifft, so sind die internationalen Anforderungen und Entwicklungen zu berücksichtigen. Der Bundesrat teilt dabei das Anliegen der Motionen, wonach die Massnahmen international zulässig und insbesondere OECD-konform sein sollen. Die entsprechenden Arbeiten innerhalb der OECD laufen derzeit noch; ich habe vorhin darauf hingewiesen, als Ständerat Ettlin die Vorlage zur GloBE-Richtlinie vorgestellt hat.
Wir wissen heute noch nicht, welche steuerlichen und welche nichtsteuerlichen Anreize im Rahmen der OECD künftig toleriert werden. Unter dem derzeit geltenden OECD-Regelwerk sind ausschliesslich erstattungsfähige Steuergutschriften, also sogenannte Qualified Refundable Tax Credits, konform. Einige Kantone wollen dieses Instrument auch anbieten. Ob zusätzliche Steuerabzüge oder Steuergutschriften, wie sie auch in den beiden Motionen erwähnt werden, OECD-konform wären, kann aufgrund der laufenden Arbeiten noch nicht beurteilt werden. Wenn sie nicht konform sind, entfalten sie oft auch keine Entlastungswirkung, da dann die internationale Ergänzungssteuer abgeschöpft werden kann. So einfach ist das. Es ist also ein brutales System. Man kann zwar in gewisser Weise entlasten, doch wird der Entlastungseffekt dann schlicht vom Ausland abgeschöpft.
Sollten die Arbeiten innerhalb der OECD zu neuen OECD-konformen Förderansätzen führen, ergäbe sich jedoch eine neue Ausgangslage, sowohl für den Bund als auch für die Kantone. Der Bundesrat wird unabhängig davon im Rahmen der Beantwortung des Postulates Walti Beat steuerliche Massnahmen zur Sicherung der Standortattraktivität prüfen und anschliessend auch die entsprechende Auslegeordnung erstellen. Das ist übrigens ein Legislaturziel des Bundesrates. Im ersten Semester 2026 werden wir die Umsetzung des Postulates Walti Beat präsentieren.
Die Arbeiten in Bezug auf die Mindestbesteuerungsverordnung starten wir im nächsten Jahr unter Einbezug der Wirtschaft. Wir werden dem Bundesparlament spätestens bis 2029 eine Vorlage unterbreiten müssen. Wir werden im nächsten Jahr, also 2026, die Diskussion hierzu beginnen. Diese Zeit benötigen wir, um mit der Wirtschaft und den Kantonen diskutieren zu können.
Zur Motion Broulis: Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, diese Motion anzunehmen. Er hat bereits am 29.[NB]Oktober beschlossen, eine Teilrevision des Exportrisikoversicherungsgesetzes einzuleiten. Damit werden die Ziele der Motion berücksichtigt und umgesetzt.