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Stark Jakob · Ständerat · 2025-12-16

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-16

Wortprotokoll

Eine neue Regulierung, um die Regulierung zu bremsen? Das ist die gefährliche Sache bei dieser Motion. Ich bin aber überzeugt, dass sich die KMU-Regulierungskostenbremse einfach umsetzen lässt.

Es gibt drei einfache Regeln.

1.[NB]Geltungsbereich: Die Kostenbremse gilt für Gesetze oder völkerrechtliche Verträge, deren Regulierungsmehrkosten für die KMU über einer bestimmten Kostenschwelle liegen. Die Schätzung der Regulierungskosten für ein neues Gesetz wird bereits heute - und das ist wichtig - standardmässig aufgrund des Unternehmensentlastungsgesetzes vorgenommen.

2.[NB]Qualifiziertes Mehr: Beim Eintreten wäre mit einer Regulierungskostenbremse nicht nur das einfache Mehr der Anwesenden nötig, sondern das Mehr der Mitglieder eines Rates. Es wäre also genau gleich wie bei der Ausgabenbremse. Der Rat hätte dann jeweils die Regulierungskostenbremse zu lösen, damit das Eintreten beschlossen werden und die Detailberatung beginnen kann.

3.[NB]Kongruente Entlastung: Die Motion will erreichen, dass die Regulierungskostenbremse auch durch einen Beschluss gelöst werden kann, der feststellt, dass die Belastung durch das neue Gesetz durch eine Entlastung mittels Aufhebung bestehender Regulierungen bzw. bestehender Gesetze kompensiert wird.

So einfach würde das gehen. Der Bundesrat ist jedoch derzeit etwas negativ unterwegs. Er beantragt, die Motion abzulehnen. Ich muss Ihnen sagen: Die Argumente überzeugen mich nicht vollständig.

Ich möchte drei Argumente etwas in den Fokus rücken.

1.[NB]Zu den staatspolitischen Bedenken des Bundesrates: Er sagt, es sei eine Ungleichbehandlung, weil für andere Themen wie Umwelt- oder Arbeitnehmerschutz ein einfaches Mehr gelten würde. Diese Themen würden gemäss Bundesrat "systematisch als nachrangig behandelt". Das ist nicht stichhaltig. Ein einfaches Mehr bleibt der Normalfall und muss, wenn Sie das vom Thema her betrachten, eher als Vor- denn als Nachteil angesehen werden. Zudem können - und das ist wichtig - jedwelche Organisationen, z.[NB]B. auch NGO, als KMU angeschaut und behandelt werden.

2.[NB]Der Bundesrat sagt, die Wirksamkeit sei fraglich. Warum? Nur in seltenen Fällen würde eine Vorlage wegen der Regulierungskostenbremse scheitern. Mit Verlaub, das ist eine seltsame Argumentation. Damit müsste ja auch die uns bekannte Ausgabenbremse wieder abgeschafft werden. Oder haben Sie schon einmal erlebt, dass eine Vorlage abgelehnt wurde, weil die Ausgabenbremse nicht gelöst wurde? Ja, Sie erahnen es. Wichtig an diesem Instrument ist die prophylaktische Wirkung. Die Regulierungskostenbremse bremst, bevor sie gezogen wird. Zudem kann sie auch durch eine gleichwertige Aufhebung von Regulierungen gelöst werden. Hier zeigt sich die Wirkung dann sehr augenfällig.

3.[NB]Es wird argumentiert, die Regulierungskostenbremse sei volkswirtschaftlich ungeeignet, weil sie ausschliesslich auf die Kosten ausgerichtet sei und keine Kosten-Nutzen-Abwägungen zulasse. Ich behaupte: Das Gegenteil ist der Fall. Das Instrument ist ja nicht absolut, sondern es verlangt nur ein qualifiziertes Mehr. Wenn also der Nutzen einer Regulierung gross ist, wird das Parlament mit Bestimmtheit die Kostenbremse lösen, im Bewusstsein, dass Kosten und Nutzen sorgfältig abgewogen wurden.

Ich komme auf die Anfangsfrage zurück: Braucht es eine neue Regulierung, um die Regulierung zu bremsen? Ja, und ich bin davon überzeugt, dass für ein neues Gesetz zur KMU-Regulierungskostenbremse alle Argumente vorhanden wären, um die Regulierungskostenbremse zu lösen, wenn es sie bereits gäbe. [GZ]

Ich beantrage Ihnen, meine Motion anzunehmen.