Rösti Albert · Bundesrat · 2025-12-17
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-12-17
Wortprotokoll
Ich möchte einleitend klar festhalten, dass der Bundesrat und auch ich persönlich zur Dekarbonisierung und zum Fahrplan, den unser Volk verabschiedet hat, stehen. Da besteht kein Zweifel. Ich erinnere aber gleichzeitig daran, dass wir diese Debatte - und ich danke dafür, dass wir sie führen können, es ist eine wichtige Debatte - rund einen Monat nach der Klimakonferenz in Belém abhalten. In Belém ist es nicht gelungen, international mindestens einen Fahrplan, eine Roadmap mit verbindlichen Punkten, wo wann was zu geschehen hat, aufzustellen; es ist nicht gelungen, auch nur zu sagen, dass sich die Länder für eine Roadmap entscheiden und eine solche aufstellen sollen. Die wichtigsten Produzenten von fossiler Energie, die grossen Mächte China, USA, Indien und Saudi-Arabien, waren nicht bereit, in diese Richtung zu gehen. Das muss man wissen. Unsere Debatte hier findet auch einen Tag nachdem die Europäische Union das Verbrennerverbot rückgängig gemacht hat, statt.
Wir müssen einfach auch vom Umfeld sprechen. Denn eines möchte ich am Anfang in aller Klarheit sagen: Wir stehen zur Dekarbonisierung. Aber sie bringt der Schweiz nur etwas, wenn sie weltweit geschieht. Sie wissen es alle haargenau: Die Schweiz alleine wird das Klima nicht ändern, kein Jota ändern. Deshalb bin ich jetzt schon erstaunt, wenn man hier hört, dass sich der Bundesrat weigere, Verantwortung zu übernehmen.
Ihre Initiative für den Klimaschutz, die 0,5 bis 1 Prozent des Bruttoinlandproduktes für Klimamassnahmen verwenden will, bedeutet, dass der Bund die Verantwortung alleine übernehmen und jährlich 3,5 bis über 7 Milliarden Franken für den Klimaschutz einsetzen soll. Es ist absolut legitim, das zu fordern. Aber jetzt sage ich Ihnen, was wir heute machen, auch wenn Sie es als fehlende Verantwortung quantifizieren oder darstellen: Der Bund bezahlt jährlich, das wurde von Ihnen entschieden, 2 Milliarden Franken für die Dekarbonisierung und den Klimaschutz. Dazu kommen 600 Millionen Franken für die Biodiversität und noch 800 Millionen Franken für den internationalen Klimaschutz. Das heisst, die Schweiz, die gemäss Ihren Voten und den Interpellationen offenbar nichts tut, investiert bereits heute jährlich 3,4 Milliarden Franken, dies kombiniert mit Anreizmassnahmen, mit Abbaupfaden, mit Sanktionen für die Autohersteller, mit einem Emissionshandelssystem. Es ist eine Kombination verschiedener Massnahmen. Es wird nicht einfach nur der Bund in die Verantwortung gestellt. Ich kann durchaus nachvollziehen, dass man das in der Debatte so bringt, aber ich möchte es schon klar zurückweisen, dass der Bundesrat die Verantwortung verweigert.
Wir haben die Interpellationen entsprechend beantwortet. Ich danke Ihnen für die entsprechenden Fragen und werde mich gesamthaft dazu äussern, weil wir nicht allzu viel Zeit haben.
Zur Interpellation der Fraktionen der SP und der Grünen: Die Klimaszenarien zeigen, dass die Schweiz vom Klimawandel betroffen ist, das ist unbestritten. Die Szenarien verdeutlichen die Notwendigkeit globaler - nochmals: globaler - Anstrengungen zur Verminderung der Treibhausgasemissionen und auch der Anpassung der Klimamassnahmen. Die Klimaszenarien bilden auch für den Bundesrat die Grundlage für seine Strategie zur Dekarbonisierung und zur Anpassung an den Klimawandel.
Der Bundesrat anerkennt den Investitionsbedarf; vorhin habe ich bereits die jährlichen Investitionen erwähnt. In den letzten Jahren haben Sie mit wichtigen Gesetzesvorlagen - dafür danke ich - klare Vorgaben gemacht. Anfang dieses Jahres haben wir vier Vorlagen unverzüglich durch Verordnungen in Kraft gesetzt: das Klima- und Innovationsgesetz, das revidierte CO2-Gesetz für die Periode 2025-2030, das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien sowie das Umweltschutzgesetz zur Stärkung der Kreislaufmassnahmen. Bei Letzterem sind zwar noch einige Punkte nicht vollständig umgesetzt, doch wir sind daran, sie anzugehen. Es sind also vier Gesetze, die Sie in Kraft gesetzt haben und die der Bundesrat unverzüglich mit Verordnungen umsetzt, ebenso wie Investitionen in der Höhe von jährlich 3,4 Milliarden Franken in den Klimaschutz und die Erneuerung unseres Energiesystems. Und Sie sagen, der Bundesrat verweigere hier die Verantwortung? Mit Verlaub, das kann ich so einfach nicht stehenlassen.
Nochmals zur Erinnerung: Heute stellt der Bund jährlich 2 Milliarden Franken für den Klimaschutz und den Umbau des Energiesystems bereit. Diese Zahl berücksichtigt bereits die Kürzungen infolge des Entlastungspaketes. Sie werden über die rund 400 Millionen Franken diskutieren und demokratisch entscheiden, die wir als Gegenpart einsparen wollen. Wenn Sie diese 400 Millionen Franken nicht einsparen, liegen wir nicht bei 3,4 Milliarden, sondern bei 3,8 Milliarden Franken. Dieser Betrag ist also bereits eingerechnet.
Ehrlich gesagt bin ich mir nicht sicher, ob die Schweiz ihre Klimaziele bis 2030 erreichen kann. Es braucht zusätzliche Investitionen, und diese fallen in ein finanzpolitisches Umfeld, das es uns nicht leichtmacht, angesichts der Bedürfnisse in der Armee und im Sozialbereich. Der Bundesrat wird diesbezüglich am Ball bleiben, alles analysieren und sich 2027 dazu äussern, wo wir stehen. Ich meine, heute, ein Jahr nach Inkrafttreten des revidierten CO2-Gesetzes, ist es noch zu früh, um über die Zielerreichung zu sprechen.
Das Klima- und Innovationsgesetz verpflichtet den Bundesrat, dem Parlament rechtzeitig Vorschläge zur Weiterentwicklung der Klimapolitik vorzulegen. Das Parlament behält jederzeit die Kompetenz, hier auch zu intervenieren. Zur Weiterentwicklung der Klimapolitik hat der Bundesrat denn auch verzugslos gehandelt. Am 12.[NB]September dieses Jahres haben wir zwei Aussprachen geführt. Zum einen haben wir über die Revision des CO2-Gesetzes ab 2031 bis 2040 diskutiert und bereits Eckwerte festgehalten, die dann in eine Vernehmlassung auf Mitte nächstes Jahr einfliessen, bei der Sie Stellung nehmen können, sodass wir Ihnen 2027 auch rechtzeitig eine Botschaft werden vorlegen können. Dann werden wir sicher auch Bilanz ziehen, wo wir stehen. Zukünftig sollen gemäss diesen Eckwerten CO2-Emissionen aus Gebäuden und aus dem Verkehr respektive Brenn- und Treibstoffe in ein neues Emissionshandelssystem eingebunden werden. Dadurch können gemäss unseren Überlegungen deutlich mehr Mittel generiert werden, ohne Steuern zu erhöhen. Mehr Mittel können natürlich aus den heute bestehenden Abgaben generiert werden, indem man diese dann auch effektiv für Klimamassnahmen einsetzen kann. Der Bundesrat anerkennt das und will auf diesem Pfad weitergehen. Die Einnahmen sollen, wie gesagt, zur Dekarbonisierung in den bekannten Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie eingesetzt werden. Wir sind als UVEK jetzt beauftragt, für den Bundesrat bis [PAGE 2390] spätestens Sommer 2026 eine Vernehmlassungsvorlage vorzulegen.
Ich habe vorhin die globale Situation angesprochen, und die ist wirklich schwierig und aktuell in einigen Bereichen blockiert. Deshalb bin ich dankbar, dass Frau Nationalrätin Wismer eine Interpellation zu den Anpassungsmassnahmen eingereicht hat. Es ist so: Wir brauchen zusätzliche Anpassungsmassnahmen, wir kommen nicht darum herum. Auch wenn das 1,5-Grad-Ziel erreicht wird, braucht es Anpassungsmassnahmen. Wenn es nicht erreicht wird, braucht es entsprechend mehr Anpassungsmassnahmen.
Aber bereits heute setzen Bund, Kantone und Gemeinden jährlich 600 Millionen Franken ein. Wir stellen fest, dass diese Summe aktuell ausreicht. Mit diesen Mitteln wollen wir in Zukunft mehr erreichen, indem sie risikobasiert eingesetzt werden. Indem wir eine risikobasierte, bessere Planung machen, über die Raumplanung die Risiken auch abschwächen, wollen wir den einzelnen Franken also effizienter einsetzen. Das haben Sie letztes Jahr mit der Änderung des Wasserbaugesetzes so entschieden. Die Kantone sind zudem seit dem 1.[NB]August dieses Jahres verpflichtet, bei der Gefahrenbeurteilung und Massnahmenplanung den Klimawandel zu berücksichtigen. Gemeinsam mit dem Bund setzen die Kantone auch die nationale Strategie zur Anpassung an den Klimawandel um. Diese wird derzeit aktualisiert.
Zudem wurden in der Herbstsession das Postulat Wandfluh 25.3489, "Naturgefahren. Kriterien für eine differenzierte Nutzung von Gefahrengebieten", und das Postulat 25.3669 der FDP-Liberalen Fraktion, "Überprüfung und allfällige Ergänzung der gesetzlichen Grundlagen für eine rasche Katastrophenhilfe des Bundes", angenommen. Wir werden diese Postulate detailliert beantworten, dazu Bericht erstatten und daraus allfällige Schlussfolgerungen ziehen, ob es im Anpassungsbereich zusätzliche Massnahmen braucht.
Der Bundesrat nimmt die Erkenntnisse aus den Klimaszenarien ernst. Sie verdeutlichen den Handlungsbedarf bei der Verminderung der Treibhausgasemissionen und der Anpassung an den Klimawandel.
Ich möchte nun nochmals auf das Sparprogramm eingehen und erklären, weshalb die Massnahmen, die wir vorgesehen haben, für den Bundesrat und für mich verantwortbar und durchaus kohärent zum jetzt von mir Gesagten sind. Im Bericht Gaillard wurde vorgeschlagen, die 400 Millionen Franken, über die vom Volk in der Abstimmung über das Klima- und Innovationsgesetz entschieden wurde, einzusparen. Der Bundesrat hat schliesslich gesagt: Wir wollen das nicht einsparen, wir brauchen diese Mittel für den Ölheizungsersatz in Mehrparteiengebäuden, und wir brauchen sie für Innovationen. Und hier ist für mich eben die internationale Komponente sehr wichtig: dass wir mit Innovationen nicht nur in der Schweiz zur Dekarbonisierung beitragen, sondern auch international.
Ich war aber gezwungen, im Gegenzug zu sagen, wo wir stattdessen sparen, denn jeder Bereich musste einen Beitrag leisten. Was haben wir also genommen? Wir haben den Gebäudebereich genommen, da das Gebäudeprogramm schon sehr lange läuft und alle, die rasch ihre Heizung umstellen wollten, die Subventionen und Unterstützung längst abgeholt haben. Und bei jenen, die nicht "first movers" waren, die das noch nicht gemacht haben, kommt genau der Mitnahmeeffekt ins Spiel: Sie machen den Ersatz auch, aber erst dann, wenn ihre Heizung abgeschrieben ist; dann nehmen sie einfach die Subvention, aber das ist ohne Wirkung, weil sie die Heizung sowieso ersetzen müssen. Das ist der Mitnahmeeffekt. Wir haben in einem Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle und in verschiedenen Studien gesehen, wie gross dieser Mitnahmeeffekt in etwa ist: Je nach Studie - es ist schwierig zu berechnen - sind es 40 bis 70 Prozent. Sie wollen doch nicht, dass der Bund Leuten Geld sozusagen schenkt, die es einfach nehmen, weil es der Bund anbietet, die aber ihre Heizung ohnehin umstellen würden. Das einfach zu den Sparmassnahmen.
Es wurden auch die 200 Millionen Franken Einsparung beim Bahninfrastrukturfonds erwähnt. Sie haben dazu bereits eine Motion angenommen, damit hier in Zukunft, ab 2029, wieder mehr Geld zur Verfügung steht. Wenn wir die Finanzierung mit dem Mehrwertsteuerpromille weiterführen, sind es 400 Millionen Franken, die jährlich dazukommen. Ich habe das ausgeführt, um einfach etwas die Relationen hier in diesem Bereich aufzuzeigen.
Ich danke Ihnen für die Debatte und dafür, dass ich die Haltung des Bundesrates hier transparent darstellen durfte.