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Hegglin Peter · Ständerat · 2025-12-17

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-17

Wortprotokoll

Das Entlastungspaket 2027 ist ein zentrales und notwendiges finanzpolitisches Dossier zur Finanzierung wichtiger Bundesaufgaben. Dies gilt für die vom Volk angenommene 13.[NB]AHV-Rente. Sie kostet die Bundeskasse ab sofort fast 1 Milliarde Franken pro Jahr zusätzlich. Ebenfalls sollen nach den Parlamentsbeschlüssen die jährlichen Ausgaben des Bundes für die Armee rasch auf 1 Prozent des BIP steigen. Das ist eine Steigerung von heute rund 5,5 auf 9 bis 10 Milliarden Franken pro Jahr, und dies innert weniger Jahre. Ohne das EP 27 überfordert dies den Bundeshaushalt. Es entstehen strukturelle Defizite zwischen 2,4 und 3 Milliarden Franken.

Um die Vorgaben der Schuldenbremse und damit die Verfassung einhalten zu können, müssen wir Gegensteuer geben. Mit dem bundesrätlichen Paket könnten wir die strukturellen Defizite bis 2028 bereinigen. Wir sollten zuerst bei den Ausgaben ansetzen, weil wir in den letzten Jahren bereits namhafte Steuererhöhungen beschlossen haben. Ich denke insbesondere an die Mehrwertsteuererhöhung zur Finanzierung der AHV ab 2024, aber auch an die OECD-Mindestbesteuerung oder die Automobilsteuer. Diese zusätzlichen Einnahmen übersteigen sogar das Volumen des Entlastungspakets: 2027 sind es 5 Milliarden Franken.

Objektiv betrachtet sind die Einnahmen nicht das Problem. In den vergangenen Jahren sind die Einnahmen stets mit dem BIP oder noch schneller gewachsen. Wir haben die finanziellen Probleme wegen der Ausgaben, nicht wegen der Einnahmen. Dafür sind auch wir mit unseren Beschlüssen verantwortlich. Es wäre auch nicht korrekt, zu behaupten, der Bundesrat halte die Einnahmenschätzungen zu tief, um künstlichen Spardruck zu erzeugen. In den letzten zehn Jahren betrugen die Abweichungen im Durchschnitt lediglich etwa 0,1 Prozent. Auch wenn das 100 Millionen Franken pro Jahr entspricht, sind es keine systematischen Fehler.

Niemand kann derzeit sagen, wie sich die geopolitische Situation und die Situation mit den amerikanischen Zöllen entwickelt. Eines dürfte sicher sein, nämlich dass sich der Fehlbetrag von rund 3 Milliarden Franken nicht einfach in Luft auflösen würde. Massnahmen sind also notwendig.

Im Vorfeld wurde die Erarbeitung des EP 27 von verschiedener Seite kritisiert. Ich möchte dem Folgendes entgegenhalten: Im Frühjahr vor einem Jahr hat der Bundesrat die Expertengruppe Gaillard mit einer umfassenden Aufgaben- und Subventionsprüfung sowie der Erarbeitung von Vorschlägen beauftragt. In einem ersten Schritt hat er die Resultate der Arbeit dieser breit abgestützten Gruppe an runden Tischen mit den Parteien, den Kantonen und den Sozialpartnern gespiegelt. Anschliessend hat er unter Berücksichtigung dieser Rückmeldungen und aufgrund einer ersten politischen Beurteilung im Januar während gut dreier Monate ein Massnahmenpaket in die ordentliche Vernehmlassung gegeben. Nach Auswertung der Mitberichte hat er die Botschaft an das Parlament verabschiedet. Mehr Einbezug betroffener und auch politischer Akteure ist fast nicht möglich.

Mit den Kriterien "Erhöhung der Effizienz", "Stärkung der Nutzerfinanzierung und des Verursacherprinzips inklusive der Beseitigung von Mitnahmeeffekten", "Schärfung der Aufgabenteilung mit den Kantonen" und "Eindämmung von Ausgabenbindungen" wurden, meine ich, die richtigen Eckpunkte gesetzt. Zudem eröffnen Entlastungsprogramme auch Chancen. Sie geben die Möglichkeit, zu prüfen, ob wir die richtigen Dinge tun und ob wir sie auch richtig tun.

Das totale Entlastungsvolumen ist mit 3 Milliarden Franken bedeutend. Es führt allerdings nicht zu einer Kürzung der Gesamtausgaben des Bundes. Im Gegenteil: Die Bundesausgaben werden auch mit dem EP 27 weiter stark wachsen. Konkret steigen die ordentlichen Ausgaben des Bundes trotz Entlastungspaket von 80 Milliarden Franken im Jahr 2023[NB]auf[NB]93[NB]Milliarden im Jahr 2027. 2029 sind es dann schon fast 100 Milliarden Franken. Dies muss auch berücksichtigt werden.

Insgesamt betrachte ich das Entlastungspaket als ausgewogen. Es setzt bei allen Aufgabengebieten an, mit zwei Ausnahmen: Die Sozialversicherungen und die Armee werden weitgehend verschont.

Ihre Finanzkommission nahm Justierungen vor. In gewissen Bereichen beantragt sie Reduktionen, so im Bereich Forschung und Bildung und im Bereich Landwirtschaft. Zudem nahm sie besonders sensitive Bereiche von Massnahmen aus. Sie lehnt zum Beispiel eine höhere Besteuerung von Kapitalbezügen aus der zweiten und dritten Säule und eine Kürzung des soziodemografischen Lastenausgleichs ab; Letztere hatte der Bundesrat in Kombination mit Kompensationen an den Kanton Jura wegen des Kantonswechsels der Gemeinde Moutier vorgesehen. Die Ablehnung der Kürzung des soziodemografischen Lastenausgleichs war das zentrale Anliegen der Kantone. Die NFA-Geberkantone versprachen eine eigens finanzierte Regelung. Ich danke ihnen an dieser Stelle, dass sie sich bemüht haben, Vorschläge zu unterbreiten.

Ich unterstütze die Anträge der Mehrheit der Finanzkommission in fast allen Punkten, und ich empfehle Ihnen ebenfalls, ihr zu folgen. Denn wenn Sie nun weitere Aufgabengebiete verschonen oder weniger belasten möchten, gilt es einerseits wiederum zu überlegen, wo man diese Ausgaben kompensieren kann, und andererseits würde auch die Opfersymmetrie tangiert, wodurch das Gerechtigkeitsgefühl verletzt und die Referendumstauglichkeit der Vorlage eingeschränkt würde. Ich möchte Sie bitten, dieses Paket in seiner Gesamtheit gemäss den Anträgen der Mehrheit der Finanzkommission zu belassen. Wenn wir weitere Abstriche machen, ich betone es nochmals, braucht es letztlich weitere Einschnitte bei anderen Aufgabengebieten.

Noch schlimmer wäre es, wenn das Paket massgeblich abgespeckt oder heute oder dann in einer Volksabstimmung scheitern würde. Dann müsste der Bundesrat bereits in seiner Botschaft zum Voranschlag 2027 massiv eingreifen. Wir müssten dann mehr oder weniger lineare Kürzungen bei den schwach gebundenen Ausgaben machen. Die ungebundenen Ausgaben, also die Ausgaben in den Bereichen Bildung, Sport, Kultur, internationale Zusammenarbeit und Landwirtschaft, wären kurzfristig massiv betroffen. Das wäre meines Erachtens noch viel einschneidender als das Entlastungspaket, mit dem die notwendigen Massnahmen ein Stück weit verteilt werden und mit dem das dramatische Ausgabenwachstum stärker gedämpft wird.

Heute sind etwa 66 Prozent der Ausgaben gebunden. Wenn wir uns allen Massnahmen des Pakets verweigern, entscheiden wir damit im Prinzip, dass 66 Prozent des Bundeshaushalts nicht angetastet und die restlichen 34 Prozent übermässig belastet werden. Heutige Gewinner könnten dann eine übermässig hohe Quittung erhalten, ähnlich einem Bumerang. Die Diskussionen zum Voranschlag 2026 diesen Herbst gaben quasi einen Vorgeschmack darauf, wie die Situation im nächsten Jahr aussehen könnte.

Wir haben heute eine stabile finanzielle Situation, dank der Schuldenbremse, an der wir uns immer orientiert haben. Daran, glaube ich, dürfen wir nicht herumbasteln. Sie ist Rückgrat jeder seriösen Finanzpolitik. Sollte das EP 27 aber nicht ausreichen, müssen wir auch bereit sein, dann halt über den Aufwuchs der Ausgaben im Sicherheitsbereich zu beraten oder zusätzliche Einnahmen zu beschliessen. Denkbar wären zum Beispiel Steuern auf Institutionen, die sich in einem öffentlich-rechtlichen Kleid bewegen, aber privatwirtschaftliche Angebote machen. Damit meine ich zum Beispiel Institute im Finanz- und Energiebereich. Zudem dürfte dann auch SBB Immobilien einen höheren Beitrag an den BIF leisten und damit Kantone und Bund entlasten. SBB Immobilien hat die Grundstücke, die sich an bester Lage befinden, bei der Aufteilung damals zu einem günstigen Einstandswert erhalten. [PAGE 1398]

Mit diesen Überlegungen beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und bei den meisten Differenzen der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.