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Ryser Franziska · Nationalrat · 2025-12-17

Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2025-12-17

Wortprotokoll

Die Initiative will eine Beschleunigung der Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln. Im Titel verspricht sie, den Weg für einen modernen Pflanzenschutz zu ebnen. Leider ist sie in der Ausarbeitung irgendwo falsch abgebogen. Jetzt gleicht die Initiative eher einer Brechstange, die ungeachtet der laufenden politischen Entwicklungen das geltende Gesetz aufbrechen und unsere Umwelt- und Gewässerschutzvorschriften stauchen will.

Die Initiative will Pflanzenschutzmittel aus der EU einfacher in der Schweiz zulassen, ungeachtet der Tatsache, dass wir in der Schweiz eine andere Topografie, andere Ausschwemmungen und andere Wasseraufbereitungen haben. Die Folge ist: Über das Zulassungssystem der EU werden in der Schweiz künftig nicht nur Pflanzenschutzmittel aus unseren Nachbarländern, sondern aus dem gesamten EU-Raum zugelassen. Es werden dann auch solche zugelassen, deren Prüfungen Jahrzehnte zurückliegen, die für ganz andere topografische Gegebenheiten geprüft wurden oder deren Zulassungen mit einem deutlich tieferen Schutzstatus, als wir ihn in der Schweiz kennen, erworben worden sind. Dafür soll die Schweiz ihren souveränen Handlungsspielraum aufgeben und einfach übernehmen, was im EU-Raum entschieden wird.

Das ist kein guter Weg, den die Kommission da einschlagen will. Aber es gibt eine Alternative. Es liegt ein fertig verhandelter Vertrag mit der EU vor, der als Teil des Vertragspakets zur Stabilisierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs genau diesen Weg zeichnet, und zwar über das Abkommen über die Lebensmittelsicherheit. Mit dem Abkommen werden wir in das europäische Zulassungssystem integriert. Damit sollen in der EU geprüfte Wirkstoffe zwar ebenfalls direkt in der Schweiz zugelassen werden, die eigentlichen Produkte aber nicht. Diese sollen auf die Gegebenheiten in der Schweiz hin geprüft und mit den entsprechenden Verwendungsvorschriften ergänzt werden.

Das Abkommen über die Lebensmittelsicherheit bietet gegenüber dieser Vorlage, die wir heute beraten, wesentliche Vorteile: Erstens können wir uns aktiv in die Zulassungsprozesse einbringen. Zweitens erhalten wir Zugang zu [PAGE 2439] allen wichtigen Informationen und zu den Prüfungen, die andere Länder durchgeführt haben. Drittens wird der Schweizer Markt für ausländische Hersteller wieder attraktiver, weil für die Schweiz keine eigenen spezifischen Zulassungsbewilligungen vorgesehen sind. Viertens sind die Zulassungsverfahren deutlich schneller, weil die Verfahren künftig nicht alle in der Schweiz durchgeführt werden, sondern sich auf die verschiedenen EU-Länder verteilen. Fünftens können wir spezifische Faktoren, die für uns relevant sind, weil wir andere topografische Lagen, andere agronomische Gegebenheiten oder andere Vorgaben - etwa im Wasserschutz oder Gewässerschutz - haben, trotzdem berücksichtigen. All diese Vorteile hätten wir mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative nicht.

Dazu kommt, dass seit gut zwei Wochen die revidierte Pflanzenschutzmittelverordnung in Kraft ist, die eine vereinfachte Zulassung für Pflanzenschutzmittel aus unseren Nachbarstaaten erlaubt. Diese nimmt ein Hauptanliegen der Initiative auf; das Argument, es bestehe kurzfristiger Handlungsbedarf, gilt also nicht.

Beides, das heute diskutierte Gesetz und die Verordnung, werden obsolet, wenn das Abkommen über die Lebensmittelsicherheit angenommen wird. Es macht also keinen Sinn, jetzt vorzugreifen. Das Geschäft soll so lange sistiert bleiben, bis wir eine Entscheidung über das Abkommen über die Lebensmittelsicherheit haben. Bei Bedarf kann der einseitige Schweizer Weg, der mit dieser Initiative eingeschlagen werden soll, immer noch wieder aufgenommen werden.