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Fässler Daniel · Ständerat · 2025-12-17

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-17

Wortprotokoll

Beim Lesen der Fahne dachte ich, dass das wohl der sonderbarste Vorschlag ist, den der Bundesrat im Rahmen dieses Entlastungspaketes macht, zumal die damit verbundene Einsparung für den Bundeshaushalt mehr oder weniger irrelevant ist. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum diese Gesetzesänderung im Entlastungspaket und nicht im regulären Verfahren vorgeschlagen wird.

Damit Sie den Hintergrund sehen, um den es hier geht: In der Schweiz wurde 2010 auf Verordnungsebene eine Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte eingeführt. 2018 wollte der Bundesrat diese Pflicht im Rahmen einer Revision des Umweltschutzgesetzes bereits abschaffen, doch er machte damals die Rechnung ohne das Parlament. Dieses nahm den Ball auf und schrieb 2019 die Holzdeklarationspflicht explizit im Umweltschutzgesetz fest. Seither gilt: Wer Holz oder Holzerzeugnisse an Konsumenten verkauft, muss die Holzart und die Herkunft des Holzes deklarieren. Wenn Sie also ein Möbelstück kaufen, haben Sie das Recht, zu erfahren, woher das Holz stammt. Oder wenn Sie einen Besenstiel erwerben, haben Sie das Recht, zu wissen, um welche Holzart es sich handelt, damit Sie prüfen können, ob der Besenstiel für den vorgesehenen Zweck geeignet ist.

Im Rahmen des Entlastungspaketes 2027 versucht der Bundesrat nun quasi en passant, den vor sechs Jahren gegen seinen Willen gefassten Beschluss des Parlamentes wieder aufzuheben. Das kann so nicht gehen. Das Entlastungspaket dient dazu, die Bundesfinanzen ab 2027 im Gleichgewicht [PAGE 1445] zu halten, was ich nach Kräften unterstütze. Wenn Grossverteiler die Pflicht zur Holzdeklaration abschaffen wollen, sollen sie dies bitte über einen politischen Vorstoss einbringen, woraufhin sich die zuständige Sachbereichskommission damit befassen kann.

Dass der Bundesrat die einschlägige Bestimmung in seinem Entwurf aufhebt, begründet er mit der Entlastung von Verwaltung und Branche. Daraus ergeben sich zwei interessante Fragen:

1.[NB]Wie stark würde der Bundeshaushalt dadurch entlastet?

2.[NB]Welche Branche ist massgeblich daran interessiert, die Deklarationspflicht aufzuheben?

Die Antworten auf diese Fragen finden Sie weder im Finanzplan noch in der Botschaft. Aus der Beratung in der UREK-S kann ich Ihnen jedoch Folgendes berichten: Das BAFU informierte uns, dass eine 80-Prozent-Stelle wegfallen könnte, die Kosten in Höhe von rund 135[NB]000 Franken verursacht.

Offenbar wünscht der Schweizer Detailhandel die Abschaffung der Holzdeklarationspflicht. Es gibt allerdings noch eine weitere betroffene Branche, nämlich die Schweizer Holzwirtschaft, die die geltende Regelung beibehalten möchte. Der Vorstand von Lignum, dem Dachverband der Wald- und[NB]Holzwirtschaft[NB]der Schweiz, fasste diesen Beschluss einstimmig.

In diesem Sinne bitte ich Sie, meinem Einzelantrag zuzustimmen. Will der Bundesrat das Umweltschutzgesetz auf Druck der Grossverteiler ändern, soll dies bitte auf dem ordentlichen Weg geschehen.