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Götte Michael · Nationalrat · 2025-12-18

Götte Michael · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-18

Wortprotokoll

Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion. Im Namen Ihrer Kommission bitte ich Sie, nachdem der Sparwille in der zweiten Differenzbereinigungssitzung bei der Mehrheit der Kommission verloren gegangen ist, grundsätzlich den Minderheitsanträgen zuzustimmen.

Viele Minderheitsanträge, die wir nicht unterstützen, folgen durchwegs demselben Muster. Sie wollen ohne klare [PAGE 2448] Priorisierung, ohne strukturelle Gegenfinanzierung und ohne Rücksicht auf die langfristige Tragfähigkeit des Bundeshaushaltes zusätzliche Mittel sprechen oder Kürzungen rückgängig machen. Konkret betreffen diese Minderheitsanträge vor allem Ausgabenbereiche ausserhalb der hoheitlichen Kernaufgaben, insbesondere die internationale Zusammenarbeit, die Förder- und Marketinginstrumente oder den Ressourcenpool einzelner Verwaltungsbereiche. Die SVP-Fraktion akzeptiert hier keine Aufgabenautomatik. Für uns gilt: Wenn Mehrausgaben verlangt werden, müssen sie entweder klar gegenfinanziert oder durch Einsparungen an anderen Orten kompensiert werden.

Bei der Position "Departementaler Ressourcenpool" bleiben wir jeweils beim Antrag der Mehrheit. Wie die SVP-Fraktion vertritt die Mehrheit der Kommission die Auffassung, dass die Kürzung in die richtige Richtung geht. Bei der Position "Schweiz Tourismus" stellt sich die Frage, ob es richtig ist, dem EP 27 bereits jetzt vorzugreifen. Hier wird es kein eindeutiges Abstimmungsverhalten der SVP-Fraktion geben.

Ich möchte kurz auf die Minderheitsanträge eingehen, welche die SVP-Fraktion unterstützt.

1.[NB]Zur Mittelerhöhung beim Bundesverwaltungsgericht bzw. zur Minderheit I (Kaufmann): Wir sind skeptisch gegenüber einer zu starken Ausweitung der Gelder für das Bundesverwaltungsgericht und der damit verbundenen dauerhaften Kostensteigerung. Mit jeder Ausweitung muss ein klarer Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes nachgewiesen werden. Wir setzen uns für Zurückhaltung und[NB]für[NB]eine[NB]stringente Begründung jeder einzelnen Belastung ein.

2.[NB]Zu den klaren nationalen Interessen in der Entwicklungszusammenarbeit im EDA - hierzu haben wir bereits von Kollege Guggisberg detaillierte Ausführungen gehört - kann ich nur Folgendes wiederholen: Wenn überhaupt Gelder aus der Schweiz ins Ausland fliessen, müssen diese einen messbaren Nutzen für die Schweiz stiften.

3.[NB]Zu meiner eigenen Minderheit beim Funktionsaufwand des VBS: Die SVP-Fraktion steht uneingeschränkt hinter unserer Armee. Entscheidend ist für uns, die finanzielle Priorisierung auch in der Armee richtig zu setzen. Es geht hier um Materialersatz, Einsatzbereitschaft, Ausbildung und die materielle Ausstattung der Truppe. Diese müssen Vorrang haben, um die Verteidigungsfähigkeit wieder sicherstellen zu können. Es braucht keinen administrativen Apparat, der ausgebaut wird, es braucht keine weiteren Mittel in der Kommunikation. Hier[NB]gibt[NB]es[NB]Potenzial, hier kann Sparwillen gezeigt werden. Dies ist der klare Grund, warum es hier die Minderheit Götte gibt.

4.[NB]Die Minderheit Guggisberg bei der wirtschaftlichen Zusammenarbeit hat Kollege Guggisberg ebenfalls bereits erläutert.

5.[NB]Somit komme ich noch zur Minderheit I (Kaufmann). Die SVP-Fraktion hat einen Minderheitsantrag für eine gezielte pragmatische Unterstützung des landwirtschaftlichen Beratungswesens eingebracht. Wir sind für die einmalige Zusatzleistung von 1,2 Millionen Franken. Eine praktische Beratung erhöht die Produktion, fördert den Eigenversorgungsgrad und stärkt damit die Ernährungssicherheit in unserem Land. Das ist ein zielgerichteter Einsatz von Mitteln und nicht eine Subventionspolitik ohne Wirkung.

Zum Abschluss möchte ich wiederholen: Wir verfolgen seit Beginn des Budgetprozesses drei einfache fiskalische Grundsätze, nämlich Priorisierung, Disziplin und Gegenfinanzierung.

1.[NB]Zur Priorisierung: Staatsaufgaben müssen nach ihrem Nutzen für die Sicherheit, Souveränität und wirtschaftliche Landesversorgung beurteilt werden.

2.[NB]Zur Disziplin: Die Schuldenbremse ist kein Vorschlag, sondern eine Verpflichtung.

3.[NB]Zur Gegenfinanzierung: Neue strukturelle Ausgaben bedürfen einer sauberen Finanzierungs- oder Einsparlösung. Diese Regeln dienen nicht der Blockade, sondern der Wahrnehmung von Verantwortung gegenüber künftigen Generationen.

Unsere Anträge zielen auf Klarheit und Subsidiarität. Wir investieren dort, wo die Schweiz handlungsfähig bleiben muss, und sparen dort, wo Verwaltung, ideologische Programme oder internationale Verpflichtungen den Haushalt dauerhaft belasten. Besonders beim Funktionsaufwand des VBS bleiben wir hartnäckig. Priorität hat die Truppe und nicht die administrative Aufblähung. [GZ]

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.