Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-12-18
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-12-18
Wortprotokoll
Sie haben die Stellungnahme des Bundesrates zu dieser Motion erhalten. Sie haben auch von Ständerätin Moser, die die Minderheit vertritt, gehört, dass der Bundesrat die Motion zur Ablehnung empfiehlt.
Die Integrity Rule wurde, wie Sie wissen, Anfang dieses Jahres vom Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting der OECD/G-20 verabschiedet. Die Verhandlungen fanden vor einem Jahr statt, quasi über Weihnachten; ich habe das unter anderem auch in der Kommission erwähnt. Es war also am 24.[NB]Dezember 2024 irgendwann am Nachmittag, ich war schon in der Küche; Frau Stoffel und ich haben noch telefoniert, und erst dann konnten wir den Sack zumachen. Das war eine ganz schwierige, wirklich schwierige Zeit. Wir bibberten um den Qualified-Status.
Die Integrity Rule besagt, dass gewisse steuerliche Vorteile, die Unternehmen nach dem im Jahr 2021 festgelegten Stichtag vom 30.[NB]November gewährt wurden, ab 2026 durch die Ergänzungssteuer neutralisiert werden müssen, falls sie fortbestehen. Für die Jahre 2024 und 2025 gelangt eine Übergangsfrist mit einer Begrenzung der steuerlichen Vorteile zur Anwendung. Ich muss nicht wiederholen, dass die Integrity Rule kein Wunsch der Schweiz war, aber ich muss Ihnen auch ganz klar sagen, dass die Schweiz hier international isoliert war. Mit grösster Anstrengung konnten wir wenigstens eine zweijährige Übergangsfrist erreichen. Zur Diskussion stand eine Übergangsfrist von einem Jahr, also bis Ende 2024. Die zweijährige Übergangsfrist dauert nun eben bis Ende 2025.
Die Schweiz war nicht nur isoliert, sondern sie wurde auch bekämpft: Parallel fand die Verhandlung zum Update des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten statt. Sie wissen ja, mit der EU haben wir ein separates Abkommen. Dieses Update wurde von verschiedenen EU-Mitgliedstaaten benutzt, um Druck zu machen. Sie blockierten uns bei den OECD-Verhandlungen und machten Druck beim AIA-Update bezüglich der Tax Recovery, also bezüglich der Steueramtshilfe. Das war eine ganz schwierige Situation. Ein gewisses Mass an Steueramtshilfe - Sie werden dann darüber sprechen - haben wir bezüglich der Grenzgänger in diesem Bereich zusichern müssen.
Nun, wir konsultierten damals, also vor Weihnachten, die Kantone, und eine Mehrheit stützte die Verhandlungsposition der Schweiz. Auch die Wirtschaft rang sich dazu durch. Es ist auch nicht so, dass die Kantone nicht einbezogen wurden, im Gegenteil, sie wurden sehr eng einbezogen. Ich war ständig mit Frau Staatssekretärin Stoffel und mit der Direktorin der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Vorstand der Finanzdirektorenkonferenz. Wir informierten sehr eng, sehr ausführlich; ich weiss nicht, woher dieser Vorwurf kommt.
Weil die Schweiz der Integrity Rule - im Sinne der Rechtssicherheit und eben nach Rücksprache mit den Kantonen - schliesslich zugestimmt hat, hat man uns auch den Qualified-Status bis Ende 2025 erteilt. Diese Motion verlangt nun, dass die Schweiz die sogenannte Integrity Rule erst mit zeitlicher Verzögerung anwendet oder, etwas präziser: Die Integrity Rule soll nur für steuerliche Vorteile gelten, die einem Unternehmen ab dem 1.[NB]Januar 2025 gewährt wurden.
Ich habe angesichts der Entwicklungen in der OECD ein gewisses Verständnis für den Unmut der Motionäre, ich habe es gesagt, und es war auch nicht der Wunsch der Schweiz. Aber die Motion birgt Risiken, die aus Sicht des Bundesrates ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Sie schafft nämlich Rechtsunsicherheit für die betroffenen Unternehmen. Bei einer Annahme der Motionen wird der Bundesrat - Herr Ständerat Schmid, ich sage das hier gerne, Sie haben mich dazu aufgefordert - auftragsgemäss eine Vernehmlassung zu einer Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung durchführen müssen. Im Lichte der Ergebnisse dieser Vernehmlassung wäre dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Auf der Zeitachse ist das von Bedeutung. Der Bundesrat wird frühestens im zweiten Halbjahr über eine Verordnungsänderung entscheiden können, während die betroffenen Unternehmen ihre Steuererklärung für die Steuerperiode 2024 jedoch bereits bis Mitte 2026 einreichen müssen.
Zudem dürfte die Motion auch nicht die entlastende Wirkung entfalten, die man sich von ihr für die betroffenen Unternehmen erhofft. Der Grund dafür ist, dass andere Staaten die steuerlichen Vorteile mit ihren internationalen Ergänzungssteuern kompensieren könnten, also konkret: Sie schöpfen in der Schweiz ab, zumindest dann, wenn es sich bei den Unternehmen nicht um Gesellschaften von US-Konzernen handelt, für die möglicherweise - wir wissen es noch nicht - ab 2026 das Side-by-Side-Modell anerkannt ist oder gewährt wird.
Die Diskussionen in der OECD sind im Gange. Es gibt noch keine Einigung. Es ist so, die USA werden beim Thema Side-by-Side nicht nachgeben, das ist ja klar. Es ist aber so, dass es Staaten gibt, die mit dieser Lösung nicht einverstanden sind, China zum Beispiel, aber auch europäische Staaten, wobei bei Europa dann noch Druck bei den Zöllen möglich ist. Das ist dann nicht ganz einfach. Ich persönlich gehe davon aus, dass das kommen wird. Die Frage ist, in welcher Form.
Die Frage ist auch, ob es dann im Zuge dieses Side-by-Side-Modells vielleicht administrative Vereinfachungen oder Möglichkeiten auch für Schweizer Unternehmen geben wird, sodass sie den Unternehmen steuerlich entgegenkommen können. Das wissen wir einfach noch nicht. Ich kann Ihnen einfach sagen: Die Motionen, die im Oktober im National- und Ständerat eingereicht wurden, lösten in den betroffenen Wirtschaftskreisen schon eine gewisse Verunsicherung aus. [PAGE 1496]
Es wurde gesagt - ich meine, ich plädiere ja selten für die Haltung der Wirtschaftsverbände -: Die Wirtschaftsverbände Swissholdings und Economiesuisse sind nicht der Meinung, dass das eine gute Idee sei. Wir hatten am Dienstag Kontakt mit zwei multinationalen Unternehmen in der Schweiz, die den Beschluss des Nationalrates mit Sorge entgegengenommen haben, weil sie nicht wissen, was das genau bedeutet.
Nun, Ihr Kommissionssprecher hat - wie auch der Kommissionssprecher im Nationalrat, Nationalrat Pamini, den ich grüsse - im Ständeratssaal ausgeführt, dass eine engere Interpretation des Wortlautes möglich ist. Das würde bedeuten, dass die Wirkung der Motion auf das Jahr 2024 beschränkt ist. Steuerliche Vorteile in den Perioden 2025 und folgende wären demzufolge nicht vom Motionstext erfasst. Bei Ständerat Germann habe ich aber etwas anderes gehört; ich basiere jetzt einmal auf dem, was der Kommissionssprecher gesagt hat. Der Motionstext würde diese Perioden nicht erfassen, und zwar unabhängig davon, wann eine Vereinbarung über diese Steuervorteile getroffen wurde. Mithin wäre die Integrity Rule also ab der Steuerperiode 2025 gemäss administrativer Leitlinie anzuwenden. Mit dieser engeren Interpretation würden die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme erwähnten Risiken zwar etwas verringert, aber sie würden trotzdem bestehen bleiben; es würde eine gewisse Unsicherheit bestehen bleiben.
Ungeachtet der möglichen Interpretation ist die Motion aus Sicht des Bundesrates im Moment - ich betone: im Moment - nicht die richtige Antwort; sie kommt zu früh. Es sollten zuerst die Verhandlungsergebnisse zum Side-by-Side-System und eben diesen Steuergutschriften, die ich vorhin erwähnt habe und die derzeit in der OECD gestützt auf die Vereinbarung der G-7 laufen, abgewartet werden. Übrigens, da das UK erwähnt wurde: Das UK hat ein anderes System, ist ein anderer Staat, hat keine Kantone; bei uns erfolgt eben die Umsetzung in den Kantonen. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt ist, dass das UK Mitglied der G-7 ist. Die G-7 will selbstverständlich auch unbedingt eine Lösung mit den USA. Im Lichte dieser Entwicklungen ergeben sich also Möglichkeiten. Wenn man diese Steuergutschriften diskutiert, ergeben sich im besten Fall Optionen für OECD-konforme Modelle, die zukunftsgerichteter und wirkungsvoller sind.
Zusammengefasst möchte ich Folgendes sagen: Der Bundesrat erkennt die Probleme an. Meiner Meinung nach ist dieses ganze OECD-Regelwerk, zumindest in Teilen, auch etwas unappetitlich - das darf man ruhig deutlich sagen. Wir erkennen die Probleme, die sich aus der Umsetzung ergeben. Dessen ungeachtet wollen wir Rechtssicherheit. Wir sind der Meinung, dass diese Motion nicht zum richtigen Zeitpunkt kommt. [GZ]
Ich bitte Sie daher um Ablehnung der Motion.