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Schmid Martin · Ständerat · 2025-12-18

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2025-12-18

Wortprotokoll

Die nüchterne und sachliche Beurteilung dieses Geschäftes führt mich zum Schluss, dass ich dieser Motion zustimme. Immerhin bin ich auch Mitglied des Vorstandes von Economiesuisse und bringe hier als Wirtschaftsvertreter die gegenteilige Position meines Verbandes ein, aber das zeigt ja auch meine Unabhängigkeit. In dieser Frage der Rechtssicherheit gibt es unterschiedliche Positionen. Man kann sogar das Gegenteil behaupten: Gerade wegen dieser rückwirkenden Anwendung und der administrativen Guidance besteht für die Zukunft auch für die schweizerischen Unternehmen Rechtsunsicherheit. Es ist genau die Absicht dieser Motion, dass dies jetzt hier geregelt wird. Die Regeln würden im innerstaatlichen Recht umgesetzt.

Eigentlich habe ich aber nicht nur deswegen das Wort ergriffen, vielmehr möchte ich vorweg noch etwas zum Nichteinbezug des Parlamentes sagen. Sie, Frau Kollegin Moser, haben hier einen wichtigen Punkt angesprochen, und genau darum geht es mir auch. In diesem Teil, bei den OECD-Guidelines, ist das Parlament eben nicht einbezogen. Das ist natürlich völlig sachfremd gegenüber allen anderen Steuergrundlagen, die wir in unserem Staat schaffen. Wir wissen es: Der Bundesrat hat durch die Verfassungskompetenz die Möglichkeit erhalten, selbst zu legiferieren, bis die gesetzliche Grundlage geschaffen wird, und der Bundesrat ist ja daran, dies zu tun. Deshalb wird auch dieser Weg der Verordnungsumsetzung gewählt.

Wenn jetzt aber gesagt wird, die Kommissionen und das Parlament könnten nicht mehr darüber befinden, so muss ich sagen: Wenn Sie die Motion annehmen, wird der Bundesrat zur Verordnungsänderung eine Vernehmlassung eröffnen, und ich glaube, die Frau Bundespräsidentin kann das bestätigen. Wenn wir der Motion zustimmen, braucht es in diesem Bereich eine Vernehmlassung. Die Kantone werden die Möglichkeit haben, sich dazu zu äussern, und auch die Wirtschaft wird sich dazu äussern können. Letztlich liegt die Umsetzung in der Kompetenz des Bundesrates. Das ist richtig. Aber es entspricht mindestens meinem staatspolitischen Verständnis, dass solche Verordnungsänderungen nicht ohne Vernehmlassung und Konsultation der Kantone vorgenommen werden können. Deshalb ist es auch richtig, die Motion heute anzunehmen, damit dieser Prozess gestartet werden kann, um eben die Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Mir geht es aber vor allem um staatspolitische, verfassungsrechtliche Gründe. In der Tradition des schweizerischen Rechts ist es ausgeschlossen, rückwirkende Steuerregeln einzuführen und die Spielregeln rückwirkend zu ändern - das ist aus meiner Sicht aber hier passiert. Es gibt auch Schreiben von Wirtschaftsverbänden an den Bundesrat, beispielsweise vom Oktober 2024, in denen selbst diese auf die rückwirkende Einführung hingewiesen haben. Man sollte jetzt also nicht so tun, als hätte man das nicht gesehen.

Aus meiner Sicht hilft diese Motion, die Situation zu klären. Der Bundesrat bekommt einen Auftrag, die roten Linien werden markiert; meines Erachtens ist das nichts als korrekt. Wir müssen davon ausgehen, dass die OECD auch in Zukunft mit neuen Guidelines und neuen administrativen Richtlinien auf uns zukommen wird. Es ist eine Illusion, zu glauben, dass das nicht passieren wird. Jetzt müssen wir den Prozess klären, wie wir damit umgehen werden. Schweden und Grossbritannien haben das teilweise antizipiert und in einem Prozess umgesetzt, wie sie mit solchen Regeln umgehen.

Mir geht es weniger nur um dieses eine Mal. Wenn wir dieses Vorgehen jetzt zulassen, bedeutet das, dass das Parlament solche Taktiken, solche Guidelines in Zukunft akzeptieren wird, und das entspricht nicht meinem Rechtsverständnis. Nach meinem Rechtsverständnis geht es nicht darum, dass man rückwirkende Änderungen der Regeln einführt.

Deshalb möchte ich Ihnen beliebt machen, die Motion anzunehmen. Angesichts des hohen Tempos der OECD ist ein klarer, eingespielter politischer Prozess notwendig. Mit der Annahme dieser Motion tragen Sie dazu bei.