Müller Erich · Nationalrat · 2003-09-29
Müller Erich · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-29
Wortprotokoll
In der FDP-Fraktion fragen wir uns: Was soll das für eine Übergangsbestimmung sein? Ich frage Sie: Wie lange kann eine Übergangsbestimmung überhaupt in Kraft sein? 18 Jahre, 28 Jahre, oder gar unlimitiert? Der Ständerat will 28 Jahre das heisst bis 2035. Dann bin ich längst gestorben. Das kann doch keine Übergangsbestimmung sein, höchstens für mich persönlich vom Leben zum Tod.
Die Mehrheit der Kommission ist darum klar der Meinung: 18 Jahre ist richtig, das macht Sinn. Herr Zuppiger hat es bereits erwähnt. Während 8 von 18 Jahren sind die Beträge fest; das sind zwei Amtsperioden. Wenn sich ein Kanton in zwei Amtsperioden mit festen Beträgen und nachher während 10 Jahren mit sich um 10 Prozent vermindernden Beträgen, also mit Beträgen während 18 Jahren, nicht an den NFA anpassen kann, dann fehlt es an gutem Willen. Oder dann ist es so, wie es Herr Zuppiger angedeutet hat, dass es gar keine Übergangsbestimmung ist, sondern einfach ein anderer Teil des Gesetzes, den man auf diesem Weg besser durchbringt, als wenn man ihn ins Gesetz aufgenommen hätte.
Die Mehrheit der FDP-Fraktion ist darum ganz klar der Meinung, dass man die Minderheiten I und II ablehnen muss und dass man der Mehrheit zustimmen soll.