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Badran Jacqueline · Nationalrat · 2026-03-02

Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-02

Wortprotokoll

Geschätzter Kollege Tuena, gefühlsmässig kann ich Ihre Ausführungen gut nachvollziehen. Aber was ich nicht ganz verstehe: Warum stellen Sie die vorsätzliche Tötung oder den vorsätzlichen Totschlag nicht auf die gleiche Stufe wie Mord? Denn kann man die besondere Bösartigkeit, die für die Qualifikation als Mord erforderlich ist, unter Umständen nicht nachweisen, wird es eventuell zu keiner Verurteilung kommen; dann wäre es nicht Mord, sondern nur vorsätzlicher Totschlag. Machen Sie damit nicht Versprechungen, die Sie gar nicht einlösen können, wenn Sie die beiden Tatbestände nicht auf die gleiche Stufe stellen? Verstehen Sie meine Frage? Ihr Blick lässt mich etwas zweifeln.