Ettlin Erich · Ständerat · 2026-03-02
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-02
Wortprotokoll
Ich stelle schon wieder einen Ordnungsantrag, das ist dann der letzte. Es geht hier um ein ziemlich regionalspezifisches Problem, das Kollegin Friedli aufzeigt - von der Innerschweiz aus gesehen ist das sehr im Osten -, aber trotzdem kann ich verstehen, was sie machen bzw. ändern will.
Sie erwähnt die Grenzgänger zwischen der Ostschweiz und dem Fürstentum Liechtenstein. Meistens sind die Grenzgängerströme umgekehrt: Die Grenzgänger wohnen im Ausland und arbeiten in der Schweiz. Hier ist es aber so, dass der Arbeitsort im Fürstentum Liechtenstein und der Wohnort in der Schweiz ist. Das ist dann auch die Erklärung dafür, dass hier vielleicht eine andere Situation vorliegt als bei vergleichbaren Fällen von Grenzgängern. Für Schweizer ist es ja auch praktisch nicht möglich, in Liechtenstein Wohnsitz zu nehmen - in dieser Menge, wie dort Grenzgänger unterwegs sind.
Die Schweizer Grenzgänger sind der Sozialversicherungspflicht im Fürstentum Liechtenstein unterstellt - das ist noch kein Problem. Das Problem ist: Sie konnten bis anhin trotzdem in der Schweiz in die Säule 3a einzahlen, aber jetzt hat die Eidgenössische Steuerverwaltung eine Praxisänderung gemacht und das unterbunden. Die Steuerverwaltung und auch der Bundesrat berufen sich auf die gesetzliche und internationale Regelung; das mag sein und ist vielleicht auch nachvollziehbar. Allerdings handelt es sich hier wirklich um einen Spezialfall, den zu prüfen es sich lohnen würde. Also: näher prüfen, nicht nur hier im Rat mit Ja oder Nein darüber abstimmen.
Im Gegensatz zu anderen Grenzgängern entfällt wirklich die Möglichkeit, im anderen Staat Wohnsitz zu nehmen. Es bleibt dann ein Nachteil für die Grenzgänger, die in Liechtenstein arbeiten, gegenüber den Schweizern, die im Grenzgebiet in der Schweiz arbeiten - und die Sozialversicherungswerke sind ja ähnlich. Das hat man bis jetzt vonseiten der Steuerverwaltung sehr pragmatisch gelöst, indem man gesagt hat: Gut, ihr könnt auch in der Schweiz in die Säule 3a einzahlen. Es scheint also ein Sonderproblem zu sein, und bis anhin hat man es pragmatisch gelöst. Die Auswirkungen dürften auch begrenzt sein, örtlich und mengenmässig. Aber ich glaube, es lohnt sich, in der Kommission noch Abklärungsarbeiten zu machen: Was ist das Mengengerüst? Wie kann man es gegenüber den anderen Grenzgängern abgrenzen?
Ich würde Ihnen hier beantragen, dass man es in der Kommission genauer anschaut und dann aufgrund dieser Auslegeordnung entscheidet.