Studer Heiner · Nationalrat · 2003-09-29
Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2003-09-29
Wortprotokoll
Frau Bundesrätin Metzler hat gesagt, mein Antrag sei verfassungswidrig - deshalb die kurze Erklärung: Nach Artikel 105 der Bundesverfassung ist die Gesetzgebung in diesem Bereich Sache des Bundes. Das ist klar beschrieben. Er hat insbesondere den schädlichen Wirkungen des Alkoholkonsums Rechnung zu tragen. Ich habe eine andere Rechtsauffassung: Wir können darüber entscheiden; die Rechtsgrundlage ist gegeben. Man kann politisch unterschiedliche Auffassungen darüber haben, was man will - aber rechtlich können Sie es nicht bekämpfen.
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