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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2026-03-03

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-03

Wortprotokoll

Zuerst möchte ich ebenfalls meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Vizepräsidentin des Hauseigentümerverbandes Schweiz.

Im Mietrecht gibt es heute mehrere Vorgaben gegen missbräuchliche Mieten und einen sehr gut ausgebauten Mieterschutz. Der Anfangsmietzins wird gemäss der Vertragsfreiheit von den Mietvertragsparteien festgelegt. Mieter werden durch das Recht auf Anfechtung des Anfangsmietzinses vor Missbräuchen geschützt, insbesondere bei Notlagen oder einem erheblich höheren Anfangsmietzins im Vergleich zur Miete des Vormieters. Auch im bestehenden Mietverhältnis sind Mieter geschützt. Bei einer Senkung der Kosten, wie beispielsweise der Hypothekarzinsen, können Mieter eine Mietzinssenkung verlangen, sofern der Vermieter nicht nachweist, dass er ungenügende Erträge erzielt. Darüber hinaus können Mieter jede Mietzinserhöhung beispielsweise aufgrund wertvermehrender Investitionen anfechten und überprüfen lassen. Das Anfechtungsverfahren bei der Schlichtungsbehörde ist kostenlos, und Mieter und Mieterinnen werden mittels offiziellen Formulars auf ihr Anfechtungsrecht hingewiesen.

Die Durchschnittsmiete in der Schweiz für neue und alte Wohnungen beträgt laut dem Bundesamt für Statistik 1451 Franken. Seit 2000 werden im Durchschnitt 14 bis 18 [PAGE 37] Prozent des Bruttoeinkommens für die Miete aufgewendet. Angesichts dieser Fakten wäre eine staatliche Mietzinskontrolle unverhältnismässig. Sie würde auch einen enormen administrativen Aufwand verursachen, da 2,4 Millionen Mieterhaushalte kontrolliert werden müssten. Staatliche Kontrollen würden somit keinen Mehrwert bringen.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen, die Motion abzulehnen.