Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-09-29
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-09-29
Wortprotokoll
Alcopops werden vor allem von Jugendlichen und sogar von Kindern konsumiert. Sie sind gefährlich, denn sie löschen den Durst, ohne dass man den Alkohol wirklich spürt. Sie sind vor allem dazu bestimmt, neue Konsumentinnen und Konsumenten zum Trinken von Alkohol zu verleiten. Viele Junge, die den Geschmack von Alkohol in Form von Bier, Wein oder Spirituosen kaum [PAGE 1554] schätzen, gewöhnen sich so daran, Alkohol zu trinken. Je früher sie aber mit dem Alkoholkonsum beginnen, desto grösser ist ihr Risiko, später Alkoholprobleme zu haben oder sogar eine Abhängigkeit zu entwickeln. Deshalb müssen wir hier etwas tun.
Die Besteuerung von alkoholischen Getränken ist das wirksamste Mittel, um die Steigerung des Konsums zu brechen, ganz besonders bei den Jugendlichen; die Jugendlichen sind bei Preiserhöhungen besonders sensibel. Wir schlagen deshalb eine Sondersteuer vor.
Herr Baader Caspar, Ihre Aussage kommt mir etwas zynisch vor, wenn Sie sagen, dass wir mit dieser Vorlage unseren Kindern Millionen von Franken aus dem Sack nehmen. Der Bundesrat will gerade das nicht! Er will nicht Kindern Millionen aus dem Sack nehmen; er will nicht, dass Kinder noch mehr Geld für Alkohol ausgeben. Wichtig ist, dass die Jugendlichen weniger von diesen Produkten trinken; das ist das Ziel dieser Vorlage! Wir unterbreiten Ihnen somit ganz klar eine Vorlage, die auf die Gesundheit der Jugend ausgerichtet ist. Es geht also nicht darum, auf dem Buckel der Jugendlichen zusätzliche Einnahmen für die Lösung der Finanzprobleme des Bundes zu beschaffen.
Die Gesundheit der Jugendlichen ist das wichtigste Anliegen, und deswegen bitte ich Sie auch, hier dieser Sondersteuer zuzustimmen und die Nichteintretensanträge abzulehnen.
Zum Rückweisungsantrag Studer Heiner, den ich Sie ebenfalls abzulehnen bitte: Ein generelles Verbot wäre unverhältnismässig und würde auch über das Ziel hinausschiessen, das der Bundesrat im Auge hat. Im Übrigen fehlt auch eine Verfassungsgrundlage für eine derartige Prohibition. Sie wissen, wie schwierig es heute ist, die vorhandenen Gesetze betreffend die Verkaufsaltersbeschränkung durchzusetzen; Dritte können immer auch für Jugendliche den Einkauf tätigen.
Zum Antrag Triponez bzw. zu seinen Ausführungen betreffend die Steuern möchte ich auch noch ein paar Überlegungen anstellen. Ich wiederhole noch einmal, dass die Erhöhung - und zwar die massive Erhöhung - der Steuern das einzige Mittel ist, das möglich und effizient ist, um hier diese existierende Problematik auch tatsächlich anzugehen. Alle wissenschaftlichen Studien, aber auch unsere eigenen Beobachtungen zeigen, dass Kinder und Jugendliche hier besonders gefährdet sind. Mit Steuern können wir den gefährlichen Markt eindämmen.
Im Übrigen kann es auch sehr gut sein, dass die Produzenten auf die Produktion der Alcopops verzichten. Auf jeden Fall wurde das schon angedroht. Die Produzenten kämpfen im Moment mit dem Argument, das Gesetz einfach zu umgehen, indem sie auf Bier- oder auf Weinbasis produzieren würden. So einfach ist das aber nicht. Entweder schmeckt das Produkt nach Bier oder Wein, und die Jugendlichen werden nicht darauf ansprechen; oder Bier und Wein müssen vorher chemisch behandelt werden, dann unterstehen sie aber wieder dem Alkoholgesetz und werden als Alcopops besteuert. Es geht hier nicht um eine neue Steuer; wir wollen die normale, bisherige Steuer auf Alcopops erhöhen. Damit entsprechen wir auch dem Verfassungsartikel 105, der besagt, dass der Bund insbesondere den schädlichen Wirkungen des Alkoholkonsums Rechnung zu tragen hat.
Nun noch zum Minderheitsantrag Tschuppert, den ich Sie auch abzulehnen bitte: Mit einer Erhöhung um nur 100 Prozent würde diese Sondersteuer zu einer reinen Fiskalmassnahme. Sie würde zwar Einnahmen bringen, aber das jugendpolitische Ziel würde damit nicht erreicht; die Preiserhöhung wäre zu gering. Ich habe bereits erwähnt, dass wir mit der Sondersteuer nicht ein finanzpolitisches Ziel verfolgen, sondern den Jugendschutz.
Zum Antrag der Minderheit Baader Caspar, die den Einheitssteuersatz für Spirituosen knacken will: Konkret wurde beantragt, die Fruchtspirituosen tiefer zu besteuern als die anderen. Für dieses Begehren habe ich Verständnis. Es ist aber nicht realisierbar, wir würden da auf unüberwindbare handelspolitische Hindernisse stossen. Nach jahrzehntealter internationaler Praxis gelten Obst-, Getreide- und Weinbrände als gleichartige Produkte; sie nach Rohstoff unterschiedlich zu besteuern, wäre eine klare Diskriminierung im Sinne der WTO-Regeln.
Das Hauptproblem des heutigen Einheitssatzes ist die Konkurrenzfähigkeit der Produzenten, die inländische Früchte verarbeiten. Mit dem Einheitssteuersatz wurde die Steuer nur auf importierten Spirituosen gesenkt. Die Inlandproduzenten haben mit der Einführung des einheitlichen Steuersatzes im Jahre 1999 stark an Konkurrenzfähigkeit eingebüsst. Die Eidgenössische Alkoholverwaltung prüft aber eine Begünstigung der kleinen Produzenten. Wir suchen eine Lösung, die auch EU-kompatibel ist. So viel Verständnis bringen wir Ihrem Antrag entgegen, der aber nicht direkt mit dieser Vorlage hier zu tun hat.
Deshalb bitte ich Sie, auch den Antrag der Minderheit Baader Caspar abzulehnen.