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Fässler Daniel · Ständerat · 2026-03-03

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-03

Wortprotokoll

Was unser Kollege Carlo Sommaruga jetzt mit seiner Motion fordert, haben wir vor gut drei Jahren bereits einmal beraten, als die parlamentarische Initiative 21.476 - ebenfalls von Ständerat Sommaruga - zu behandeln war, mit dem Titel "Periodische Revision der Renditen auf Mieteinnahmen bei Wohnimmobilien zur Sicherstellung des gesetzlichen Zustands". Der damaligen parlamentarischen Initiative hatte unser Rat am 14.[NB]Dezember 2022 mit 29 zu 12 Stimmen keine Folge gegeben.

Was damals zur Ablehnung geführt hat, gilt eigentlich auch heute noch: Es gibt zu den Mieteinnahmen aus Wohnungsmietverträgen - anders als dies die Motion suggeriert - keine gesetzlich definierte Rendite und damit auch keinen gesetzlichen Zustand, den man überprüfen könnte. Der Bund hat gemäss Artikel 109 der Bundesverfassung Vorschriften gegen Missbräuche im Mietwesen zu erlassen, namentlich gegen missbräuchliche Mietzinse. Diesem Verfassungsauftrag ist das Parlament mit dem Mietrecht, das per 1.[NB]Juli 1990 in Kraft getreten ist, nachgekommen. In Artikel 269 des Obligationenrechts heisst es seither, dass Mietzinse missbräuchlich sind, wenn damit ein übersetzter Ertrag aus der Mietsache erzielt wird oder wenn sie auf einem offensichtlich übersetzten Kaufpreis beruhen.

Nun, die Frage, wann ein Mietertrag übersetzt ist, wurde bewusst den Gerichten überlassen, und zwar deshalb, weil es sich beim Mietvertrag um ein privatrechtliches Vertragsverhältnis handelt. Bei einem privatrechtlichen Vertragsverhältnis ist es Sache der Vertragsparteien, sich für die Einhaltung der vertraglichen Abmachungen und der gesetzlichen Vorgaben einzusetzen. In diesem Punkt unterscheidet sich eben das Mietrecht beispielsweise von der AHV oder der Mehrwertsteuer, welche der Motionär in seiner Motion anspricht; dort geht es um öffentlich-rechtliche Verhältnisse und nicht um privatrechtliche Verhältnisse.

In diesem Sinne empfehle ich Ihnen - auch gemäss der sehr[NB]ausführlichen und richtigen Stellungnahme des Bundesrates -, auch diese Motion, die das alte Anliegen wieder auf den Tisch bringt, abzulehnen.