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Dittli Josef · Ständerat · 2026-03-03

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-03

Wortprotokoll

Der Kanton Neuenburg fordert uns mit dieser Initiative auf, eine gesetzliche Grundlage für eine nationale Elternzeit zu schaffen. Er verweist in seiner Begründung auf die grosse gesellschaftspolitische Bedeutung der frühen Kindheit und die organisatorischen Herausforderungen, denen junge Familien heute gegenüberstehen. Die Kommission hat diese Ausführungen des Kantons zur Kenntnis genommen und würdigt das Engagement, mit dem Neuenburg diese Debatte auf die nationale Ebene trägt.

Wenn Ihnen die Kommission heute jedoch mit 7 zu 5 Stimmen beantragt, der Initiative keine Folge zu geben, so fusst dies auf einer prozessualen Logik. Es geht hier nicht um eine materielle Bewertung des Inhalts, sondern primär um die Frage der parlamentarischen Effizienz. Wir befinden uns nämlich in der Situation, dass das Anliegen des Kantons Neuenburg bereits durch hängige Geschäfte vollumfänglich abgedeckt ist, nämlich in Form von anderen Standesinitiativen, denen bereits Folge gegeben wurde. Es handelt sich um zwei Standesinitiativen mit sehr ähnlicher Stossrichtung, denen wir im letzten Jahr in den Kommissionen Folge gegeben haben. Einerseits geht es um die Initiative 24.301 des Kantons Genf, welche verlangt, dass die Kantone die Kompetenz erhalten sollen, eigene Elternurlaube einzuführen. Andererseits liegt uns die Initiative 24.310 des Kantons Jura vor, der in den beiden Kommissionen Folge gegeben wurde. Deckungsgleich mit dem heute zu beratenden Begehren aus Neuenburg fordert sie eine Lösung auf Bundesebene.

Die Kommission hat sich an der letzten Sitzung bereits intensiv mit der Weichenstellung zur Umsetzung der beiden Standesinitiativen befasst, eine Anhörung der SODK vorgenommen und eine Auslegeordnung gemacht. Die Frage, ob der Bund eine Einheitslösung regeln soll oder ob die Kantone die explizite Kompetenz für eigene Modelle erhalten sollen, ist dann zu beantworten. Um diese Grundsatzfrage umfassend zu klären, hat die Kommission die beiden Vorstösse aus den Kantonen Genf und Jura, also die Geschäfte 24.301 und 24.310, vorerst sistiert. Wir haben im Gremium einstimmig beschlossen, die Einreichung der angekündigten nationalen Volksinitiative, der sogenannten Familienzeit-Initiative, abzuwarten. Erst wenn uns dieser Initiativtext im Detail vorliegt, können wir fundiert darüber entscheiden, wie der weitere Weg aussehen soll. Insbesondere wird sich dann die entscheidende Frage stellen, ob das Parlament der Volksinitiative einen eigenen Gegenentwurf gegenüberstellen will und in welche Richtung dieser zielen müsste.

Es ist aus Sicht der Kommission daher nicht sinnvoll, zum jetzigen Zeitpunkt ein drittes Gefäss für exakt diese Fragestellung zu eröffnen. Die zusätzliche Standesinitiative Neuenburg würde den laufenden Prozess verkomplizieren, ohne einen neuen inhaltlichen Mehrwert zu generieren. Wir wollen die parlamentarischen Kräfte bündeln und das Feld erst dann [PAGE 42] wieder bestellen, wenn die gesamte Ausgangslage inklusive der Volksinitiative klar vor uns liegt.

Im Namen der Kommission bitte ich Sie deshalb, der Standesinitiative Neuenburg 25.300 keine Folge zu geben.

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