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Baader Caspar · Nationalrat · 2003-09-29

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-29

Wortprotokoll

Herr Schlüer und mit ihm auch die Mehrheit unserer Fraktion wollen in erster Linie Nichteintreten auf diese Vorlage. Sollte dann eingetreten werden, bitte ich Sie bereits jetzt, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.

Warum Nichteintreten? Es geht um grundsätzliche Überlegungen. Bei der angeblich WTO-bedingten Einführung des Einheitssteuersatzes für Alkohol im Jahr 1999 wurde die Steuer auf importierten Destillaten von 32 bis 58 Franken je Liter 100-Volumenprozent-Alkohol - das variierte damals stark - auf den Einheitssteuersatz von 29 Franken je Liter 100-Volumenprozent-Alkohol reduziert. Demgegenüber wurden damals die Steuern für inländische Obstbrände stufenweise von 24 über 26 auf 29 Franken pro Liter 100-Volumenprozent-Alkohol erhöht. Diese Erhöhung betraf vor allem die Produktion von Obstbränden aus dem [PAGE 1546] inländischen Obst und benachteiligte diese gegenüber den Importdestillaten. Deshalb gingen die Produktion und der Konsum einheimischer Obstbrände von 3,2 Millionen Litern im Jahr 1999 auf 2,2 Millionen Liter reinen Alkohols im Jahr 2001 zurück, also um über 30 Prozent. Dies ist kontraproduktiv für den Feldobstbau, der doch von Ihnen, vor allem auf der linken Seite, immer wieder unterstützt wird und Ihnen ein Anliegen ist.

Umgekehrt profitierten die importierten Spirituosen massiv. Der Verkauf bzw. der Konsum ist bei diesen seit 1999 von 3,3 Millionen Litern auf 7,2 Millionen Liter reinen Alkohols angestiegen, also um über 120 Prozent. Erst diese Steuerreduktion bei den Importspirituosen ermöglichte überhaupt die Schaffung dieser Alcopops und die Verbreitung derselben, weil damit der Alkohol, der in diesen Produkten ist, entsprechend verbilligt wurde. Die Steuerharmonisierung hat damit zu einer Verlagerung des Konsums hin zu importierten Spirituosen geführt. Insofern ist der Bund mitverantwortlich für die Verbreitung der Alcopops.

Ein zweiter Punkt ist, dass der Antragsteller Schlüer zwar auch findet, dass der zunehmende Konsum von Alcopops bei Jugendlichen nicht gut ist, aber er glaubt nicht daran, dass eine Erhöhung der Steuer um 300 Prozent von heute 45 bis 50 Rappen pro Fläschchen auf 1 Franken 80 Rappen bis 2 Franken pro Fläschchen den Konsum effektiv einschränken wird. Prävention und Aufklärung im Elternhaus und in den Schulen sind wesentlich wichtiger als eine Steuererhöhung. Selbst wenn der Konsum so eingeschränkt würde, würde voraussichtlich eine Verlagerung hin zu aromatisierten Bieren stattfinden, weil diese Steuer ausschliesslich die Destillate und nicht die vergorenen Produkte betrifft. Es ist daher eine fragwürdige Politik, die hier gemacht wird: Alkohol bleibt nämlich Alkohol, ob er aus destillierten oder aus vergorenen Produkten stammt. Auch die Erfahrungen beim Rauchen zeigen, dass das Rauchen bei Jugendlichen trotz unserer massiven Steuern, die wir erheben, nicht eingeschränkt werden konnte. Wir haben kürzlich dem Bundesrat die Kompetenz gegeben, die Tabaksteuern nochmals um 900 Millionen Franken zu erhöhen.

Zum Schluss will ich darauf hinweisen, dass es dem Bund hier effektiv um die Einführung einer Sondersteuer geht, damit die Bundeskasse saniert werden kann. Die Steuermehreinnahmen dürften zwischen 40 und 60 Millionen Franken liegen, und das ist Geld, das letztlich unseren Kindern aus dem Sack herausgenommen wird. Es führt letztlich auch zu einer Erhöhung der Fiskalquote. Unseres Erachtens ist das klar der falsche Weg für die Zukunft unserer Jugend! Dass dem so ist, beweist einerseits der Antrag der SP-Fraktion, die dieses Geschäft vor dem Entlastungsprogramm traktandieren wollte - diesem Antrag haben Sie zugestimmt -; andererseits belegt dies auch die Äusserung von Frau Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz in einer Bürositzung, in der sie klar gewünscht hat, dass dieses Geschäft noch in dieser Session traktandiert wird, weil es um Bundeseinnahmen geht.

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