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Jans Beat · Bundesrat · 2026-03-04

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-03-04

Wortprotokoll

Ihre Kommission hat am 23.[NB]September 2025 am Beschluss Ihres Rates festgehalten. Somit bestehen weiterhin zwei Differenzen zum Nationalrat.

Der Bundesrat unterstützt nach wie vor die Lösung des Nationalrates vom 6.[NB]Juni 2024, der das Ledignamenprinzip sowie das Modell mit dem Familiennamen abschaffen will. Der Bundesrat ist überzeugt, dass der Nationalrat mit seinem Beschluss vom 6.[NB]Juni 2024 ein sorgfältig erarbeitetes, modernes, einfach verständliches und gleichberechtigtes Namensrecht vorgelegt hat. Ich will gerne noch einmal versuchen, Ihnen die Überlegungen darzulegen, die in den Augen des Bundesrates für die Abschaffung des Ledignamenprinzips und des Modells mit dem Familiennamen sprechen.

Der Vorentwurf, der im Jahr 2022 von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates in die Vernehmlassung geschickt wurde, beruhte noch auf dem Ledignamenprinzip. Dieser Vorentwurf wurde in der Vernehmlassung aber heftig kritisiert. Er wurde so heftig kritisiert, dass die RK als Reaktion darauf entschied, eine Anpassung vorzunehmen. Das entscheidende Argument war, dass die Frauen mit diesem Modell benachteiligt werden. Deshalb brauchen wir eine bessere Lösung. Es sind fast immer die Frauen, die bei der Heirat auf ihren Ledignamen verzichten und den Namen ihres Mannes annehmen. Für den Mann steht es - aus welchen Gründen auch immer, es ist einfach eine Realität - meistens nicht zur Diskussion, den Namen der Frau anzunehmen; das zeigt die gelebte Praxis.

Im Falle einer Scheidung und Wiederverheiratung werden die Frauen, die bei der Heirat ihren Namen aufgegeben haben, erneut genau dafür bestraft. Sie können den durch Heirat erworbenen Namen nämlich nicht an ihre Kinder aus einer zweiten Ehe weitergeben. Der Name wird damit zu einer Leihgabe des Mannes, mit der Folge, dass geschiedene Frauen diesen geliehenen Namen ablegen müssen, wenn sie gleich heissen wollen wie ihre Kinder aus einer zweiten Ehe. Gleichzeitig verlieren sie damit die namensmässige Verbindung zu ihren Kindern aus erster Ehe. Dagegen hat der Mann, der seinen Namen bei der Heirat behalten hat, diese Probleme nicht. Er kann seinen Namen sowohl an die Kinder aus erster als auch an jene aus nachfolgenden Ehen weitergeben. Hierin besteht eine grosse Ungleichbehandlung, für die es keine Rechtfertigung gibt und die der Gesetzgeber im Jahr 2026 nicht mehr beibehalten darf.

Das Ledignamenprinzip, das sei auch noch einmal gesagt, entspricht keiner Schweizer Tradition. Es wurde im Jahr 2013 eingeführt. Paradoxerweise sollte ja genau mit der Namensrechtsrevision damals diese Ungleichbehandlung aufgehoben werden. Mit der Einführung des Ledignamenprinzips im Jahr 2013 hat man die Situation der Frauen, die bei Heirat ihren Namen zugunsten eines gemeinsamen Familiennamens abgeben, faktisch verschlechtert. Das Ledignamenprinzip schützt einzig die Interessen von einigen geschiedenen Männern, die nicht wollen, dass ihre Exfrau ihren Namen an einen neuen Ehegatten oder weitere Kinder weitergeben kann. Diese Ungleichbehandlung muss jetzt korrigiert werden.

Jetzt komme ich noch zum Modell des Familiennamens. Ein Hauptgrund, warum der Nationalrat den Begriff "Familiennamen" gekippt hat, liegt darin, dass dieses System mit der Einführung von Doppelnamen keinen Sinn mehr macht. Ich werde versuchen, das auszuführen. Sowohl in der national- als auch in der ständerätlichen Variante sind Doppelnamen zwar erlaubt, nicht aber für die Kinder. Das ist der entscheidende Punkt.

Schade, dass Herr Rieder jetzt nicht zuhört, denn ich muss ihm leider widersprechen. Er sagt, dass die Version gemäss Mehrheit und diejenige der Minderheit gleich viele Optionen offenlassen. Das ist leider nicht so. Ich möchte Ihnen das an einem Beispiel aufzeigen.

Frau Roth ist jetzt nicht da, deshalb nehme ich sie: Ich würde Frau Roth heiraten, (Teilweise Heiterkeit) das sage ich jetzt wirklich nur aus Plausibilitätsgründen und nicht, damit Sie irgendwelche Assoziationen damit verbinden; ich sage es einfach, um es leichter zu erklären. Frau Roth und ich heiraten. Wir wollen, dass die Kinder einen unserer Namen tragen. Sie sollen Roth heissen, so weit würde ich gehen. Sie sollen Roth heissen, sie dürfen ja keinen Doppelnamen tragen, Roth Jans [PAGE 57] ist bei den Kindern nicht möglich. Wir beschliessen also Roth. Gemäss Antrag der Minderheit würde es möglich sein, dass ich trotzdem Jans Roth heisse. Gemäss Antrag der Mehrheit ist das nicht möglich, da müssten wir beide dann entweder nur Roth oder Roth Jans heissen. Die Variante Jans Roth geht dann nicht. Ist das schlimm? Das können Sie selbst entscheiden. Ich fände es nachteilig. Ich hätte ein gewisses Interesse daran, auch später noch als Jans erkannt zu werden und Jans Roth heissen zu dürfen. Aber gut, das wäre in diesem Fall dann ausgeschlossen. Das müssen Sie einfach wissen, wenn Sie den Entscheid fällen. Das ist der Unterschied zwischen diesen beiden Modellen.

Der andere Unterschied ist auch noch wichtig, auf diesen hat der Minderheitssprecher sehr gut hingewiesen. Die Leute aus der Praxis finden die Idee, dass man sich zuerst auf einen Familiennamen einigen und sich dann überlegen muss, was daraus für Konsequenzen entstehen, nicht gut. In der Praxis, das sagen alle, wäre es mit dem vom Nationalrat beschlossenen Modell viel einfacher. Es ist in der Realität halt so, dass die Leute mit einer Idee im Kopf heiraten, wie sie dann heissen wollen. Das wird mit dem von der Kommissionsmehrheit beantragten Prinzip umgekehrt. Da muss man zuerst den Familiennamen bestimmen und sich dann danach richten. So gesehen hat der Nationalrat die bessere, die zeitgemässere Lösung beschlossen.

Der Bundesrat unterstützt deshalb den Beschluss des Nationalrates.