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Rieder Beat · Ständerat · 2026-03-04

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-04

Wortprotokoll

Erstens habe ich noch regelmässig Kontakt mit alt Nationalrat Stamm und glaube nicht, dass er einem der Minderheitsanträge auch nur etwas abgewinnen könnte; wenn, dann wäre er bei der Mehrheit. [PAGE 55]

Zweitens - Sie erwähnen ausländische Staaten, Herr Kollege Michel - findet sich das Prinzip des Familiennamens in allen umliegenden Staaten. Der Familienname existiert in Deutschland und in Österreich, Frankreich und Italien in leicht abgeänderter Form.

Schauen Sie sich drittens bitte den Gesetzestext an, bevor Sie sagen, dass wir mit der Mehrheit irgendwelche Wahlrechte einschränken - das Gegenteil ist der Fall. Ich bestreite ausdrücklich, dass wir Wahlrechte einschränken. Es ist auch keine zwingende Bestimmung. Lesen Sie zum Beispiel auf Seite 9 Artikel 160b, "II. Bildung eines gemeinsamen Familiennamens": "Die Verlobten können gegenüber der Zivilstandsbeamtin [...] erklären [...]", und anschliessend haben sie volle Wahlrechte wie bei den Minderheiten. Sie können aber auch einen Familiennamen ablehnen; das beinhaltet die Variante der Mehrheit.

Nun, ich fahre jetzt bei der Argumentation, wieso wir am Familiennamen festhalten sollten, ein wenig breiter. Wissen Sie eigentlich, in welchem Gesetzestext wir uns hier befinden? Artikel 90 bis Artikel 456 ZGB ist das klassische Familienrecht. Das Wort "Familie" finden Sie in diesem Bereich an x Stellen. Angefangen beim Familienunterhalt bis hin zur Familienwohnung, wird in diesen Gesetzesartikeln x-fach auf das Wort "Familie" Bezug genommen. Nun wirft man der Variante der Mehrheit vor, dass die Ehepaare, die Partner, sofort entscheiden müssten, ob sie einen Familiennamen wollen oder nicht. Das ist richtig. Aber trauen Sie das unseren Leuten nicht zu? Sie müssen gleichzeitig über eine Familienwohnung, über den Familienunterhalt entscheiden, sie müssen zusammen x Entscheide treffen. Wie dumm schätzen Sie die Schweizerinnen und Schweizer eigentlich ein? Ich glaube doch, dass die jungen Ehepaare genau wissen, ob sie einen Familiennamen wollen oder nicht.

Sie können frei entscheiden. Das heisst, die Variante gemäss Antrag der Mehrheit schränkt die Wahlmöglichkeit nicht ein, sondern weitet diese um die Möglichkeit des Familiennamens aus. Das ist nicht eine exotische Lösung, sondern eine Lösung, die Sie zum Beispiel auch in Deutschland und Österreich finden.

Nun gehe ich noch einen Schritt weiter. Schauen Sie sich einmal an, wo wir in unserer Rechtsordnung überall auf die Familie und damit auf den Familiennamen Bezug nehmen und wo wir dann kongruent mit der Familie und dem Familiennamen arbeiten: im Zivilgesetzbuch an unzähligen Stellen, im Strafgesetzbuch bei der häuslichen Gewalt und bei Straftaten gegen Familienangehörige, im Verfassungsrecht bei Artikel 13 und Artikel 14, im Sozialversicherungsrecht, wo es bei der Familienzulage anfängt und bei der Familienergänzungsleistung aufhört, im Mietrecht bei der Familienwohnung, welche nicht kündbar ist, im Migrationsrecht beim Familiennachzug, im Steuerrecht bei der Familienausgleichskasse, im Arbeitsrecht bei den Familienpflichten. Auch[NB]im[NB]generellen[NB]Sprachgebrauch wird, vom Familienauto bis zum Familien-GA der SBB, vom Familienbüchlein bis zur Familienpolitik, immer wieder Bezug auf dieses Wort genommen.

Wieso, frage ich mich, soll dann ausgerechnet bei der Namenswahl diese Möglichkeit, die Wahl eines Familiennamens, ausgeschlossen werden? Das ist nicht logisch und nicht nachvollziehbar.

Daher bitte ich Sie, hier bei der Variante gemäss Antrag der Mehrheit zu bleiben. Die Mehrheit hat auch die übrigen Prinzipien übernommen, insbesondere das Ledignamenprinzip, und sie gibt, falls die Partner keinen Familiennamen möchten, alle Wahlmöglichkeiten, die die Minderheiten vorsehen möchten.

Ein letztes Argument: Ich bin jetzt auch schon einige Jahre im Rat, und wenn Sie drei verschiedene Minderheitsanträge stellen und sich im Differenzbereinigungsverfahren nicht auf einen Minderheitsantrag einigen können, dann ist es schwierig, dann sind Sie wahrscheinlich in Ihrer Position nicht gefestigt.

Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit zu folgen.