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Gysi Barbara · Nationalrat · 2026-03-04

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-04

Wortprotokoll

Meine Minderheit beantragt eine neue Massnahme, nämlich eine Änderung des Bundesgesetzes vom 21.[NB]Juni 2013 über den Fonds zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur. Demnach sollen ein Teil oder die gesamten Einlagen nach Artikel 87a Absatz 2 Buchstabe a der Bundesverfassung statt zur Rückzahlung der Bevorschussung zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur verwendet werden können. Mit dieser neuen Massnahme erhöhen wir den Handlungsspielraum für den Bundeshaushalt und den Bahninfrastrukturfonds (BIF). Die Finanzkommission liess sich mit einem Zusatzbericht darüber informieren.

Der Bedarf an hohen Investitionen im Bereich der Bahninfrastruktur wurde erst kürzlich vom Bundesrat im Rahmen des Gutachtens "UVEK: Verkehr 2045" bestätigt, das bei der ETH Zürich in Auftrag gegeben worden war. Um die Erfüllung dieses Bedarfs für die kommenden Jahrzehnte nicht zu beeinträchtigen und um gleichzeitig die Bundesfinanzen zu schonen, wäre es nun eben vorteilhaft, die Rückzahlung der Bevorschussung des BIF aufzuschieben. Mit dem Antrag meiner Minderheit, die Rückzahlung der Tresoreriedarlehen während der Jahre 2027 bis 2030 auszusetzen, stünden 1,2 Milliarden Franken mehr zur Verfügung. Gleichzeitig sollen dem BIF im Rahmen des EP 27 Mittel in Höhe von 300 Millionen Franken entzogen, also gestrichen werden. Unter Abzug dieser 300 Millionen Franken stünden mit meinem Minderheitsantrag dennoch unter dem Strich 900 Millionen Franken mehr an Mitteln zur Verfügung, um in die Bahninfrastruktur investieren zu können und auch um den Bundeshaushalt zu entlasten.

Ich bitte Sie darum, diese Minderheit zu unterstützen.